Wurden keine Lieferzeiten im Vertrag schriftlich festgehalten,sieht die Sache nicht so gut aus.
Weise den Händler schriftlich darauf hin,das die zugesagte Lieferzeit bereits überschritten ist.Dazu setzt Du ihm eine angemessene Frist(ca 4 Wochen),um das Fahrzeug zu liefern.Anderenfalls tritts Du von der Bestellung zurück.
Einen Vordruck dafür gibt es nicht.Das VW mit der Auslieferung des GolfVI nicht hinterher kommt ist allgemein bekannt und kein Verschulden des Händlers.Andererseits,hast Du Dich beim Neuwagenkauf ganz bewußt für einen VW Golf entschieden.Nur wegen der etwas längeren Wartezeit,welche auch bei anderen Autos durchaus aus verschiedensten Gründen besteht,vom Kauf zurücktreten zu wollen,ist für mich nicht ganz nachvollziehbar.
Aber wie dem auch sei,andere freuen sich,wenn sie einen Warteplatz vorrücken.
MfG