Hallo "binahelmers",
ein Fahrzeughalter muss nur derart "kreditwürdig" sein, dass das Finanzamt die Steuern für das Fahrzeug einziehen kann. Nicht mehr und nicht weniger. Kreditnehmer, Versicherungsnehmer und Fahrzeughalter können drei verschiedene Personen sein ...
Wenn Person "A" zur Bank geht und einen Kredit aufnimmt, dann hat das so lange nichts mit Person "B" zu tun, bis er als Bürge im Kreditvertrag auftaucht. Als alleiniger Kreditnehmer, also ohne Bürgen, taucht "B" nicht auf, es sei denn, die Bank will den Fahrzeugbrief als Sicherheit. Da könnte es Probleme geben, wenn der Kreditnehmer nicht gleichzeitig auch Fahrzeughalter ist.
Wenn also "A" einen Kredit ohne Bürgen aufnimmt und den Brief (Zulassungsbescheinigung I) nicht als Sicherheit hinterlegen muss, dann kann er ein Fahrzeug kaufen und dieses auf Person "B" zulassen. Person "B" sollte allerdings ein Konto haben, denn die meisten (alle?) Finanzämter verlangen heute eine Einzugsermächtigung.
Ich würde mir allerdings 3x überlegen, ob ich als Kreditnehmer mein Fahrzeug auf eine andere Person zulassen würde !!!
m.f.g.
Raucher