Reden wir hier von einer deutschen Zulassung?
Dann muß das Auto erst zum TÜV, der ein Gutachten nach Paragraph 21 StVZO erstellt. Dann schneiden sich die Geister. Früher konnte man damit einen Brief beim KBA beantragen. Heute wird das glaub ich alles von der Zulassungsstelle erledigt (Hosenmatz to the rescue, please).
Also. Soweit mir bekannt, muß man dann mit dem Gutachten und einem Versicherungsnachweis zur Zulassungssstelle und alles nimmt seinen sozialistischen Gang.