noch ne frge.. also bei den gebrauchtwagen, den ich bereits angezahlt (verbindlich) habe, wurde mir versichert dass der zahnriemen bei 120.000 km gewechselt werden muss.
jetzt hab ich festgestellt dass es auch ne 10 jahre grenze gibt, also das kommende jahr. ausserdem stehen im tüv bericht keine mängel aber ein hinweis "vorderachse: stabilisator aufhängung ,befestigung leicht ausgeschlagen" (hab ich gerade eben schon gefragt), dieser hinweis wurde mir allerdings nicht mitgeteilt, als ich das tüv ergebnis wissen wollte.
muss der händler für die o.g. reperaturen aufkommen oder kann ich eventuell von der verbindlichen Bestellung zurücktreten, falls er dafür nicht aufkommen will?


























