Frage zu Gutachten bei Felgen:
Ich möchte für meinen Z4 im Winter 18"-Felgen kaufen. Das Problem ist, dass ich bisher hauptsächlich Felgen gefunden (eine hat es mir ganz besonders angetan) habe, bei denen im TÜV-Gutachten an der Vorderachse 225/40- und an der Hinterachse 245/35-Bereifung angegeben ist. So weit, so gut. Ich bin Mischbereifung gegenüber ohnehin nicht abgeneigt.
Allerdings steht bei der 245/35 Reifengröße dabei, dass der ordnungsgemäße Zustand des Fahrzeugs von einem staatlich anerkannten Sachverständigen bescheinigt werden muss. Im Klartext also TÜV.
Bei der 225/40 Bereifung braucht man keine Abnahme.
Allerdings habe ich nun für diese Felge auch eine ABE. In dieser finde ich aber NIRGENDS erlaubte Reifengrößen, weder 225er noch 245er.
Ist eine ABE also automatisch ein Freischein für jede Reifenbreite oder muss ich mich doch eher an das TÜV-Gutachten orientieren und dem TÜV nach der Montage Bescheid geben?
Hier die Gutachten, falls es jemanden interessiert:
ABE: http://gutachten.bmf-application.com/ronal/45732.pdf
TÜV-Gutachten: http://gutachten.bmf-application.com/ronal/r41/41097538-120-5-72-35-.pdf <-- Z4 auf Seite 7























