parkplätze mit schnee zugeschippt
hallo,
wollte mal eure meinung dazu hören...und zwar, unsere nachbarn (zwei) haben die parkplätze vor ihrem haus mit schnee aus ihrem hof zugeschippt. mit schubkarre und schaufel haben sie alles rausgefahren. da sie ihre autos im hof parken, dachten sie das geht mal eben so. wir haben auf unserer straßenseite keine parkplätze und sind auf die gegenüberliegenden angewiesen. aber da entstand ja ein riesen schneeberg,zwei nebeneinanderliegende parplätze meterhoch fast, schneebedeckt.
dieser winter ist fast durch, aber für die zukunft würde mich mal interessiern was ist hier rechtens!?!
lg
simone
Die können mit ihren privaten Parkplätzen machen was sie wollen!
Leider....
Da es sich bei den Parkplätzen an der Strasse um öffentlichen Verkehrsraum handelt ist das Tun der Nachbarn sehr wahrscheinlich nicht rechtens.Ich würde mich da zwecks rechtssicherer Auskunft aber beim Ordnungsamt der Stadt erkundigen.
Ach, Manni, das wird wohl wenig Sinn haben. Denk doch mal dran,
daß die Schneepflüge gelegentlich
die Parkplätze an der Seite zu-
schippen, selbst wenn noch Autos drauf stehen. Bei Beschädigungen
könnte man sich dann an die Stadt
wenden, aber wenn die da nur Schnee hinschaufeln auf den freien Platz.......
Na ja, versuchen würde ich das schon, schließlich sind Parkplätze an der Straße öffentlicher Parkraum und kein privates Schneelager.
Und ob ein städtisches Räumfahrzeug da Schnee draufwirft oder ein Privatmann das gleiche macht - das sind möglicherweise zwei ganz verschiedene Sachverhalte.
Das städtische Räumfahrzeug handelt sozusagen im Auftrag der Stadt, also des "Besitzers/Verwalters" der Parkplätze, hat also quasi das "Recht" dazu wenn es eventuell mal einen Parkplatz zuschüttet.
Der Privatmann, der da Schnne von seinen Privatgrundstück ablagert hat dazu erstmal kein Recht - er dürfte auf den betreffenden öffentlichen Parkplätzen zwar parken, aber sonst erstmal nichts.
Denke ich zumindestens....
Wie Manni0231 schreibt - einfach mal nachfragen - kostet nur ein Telefongespräch!
Blecky
Wenn ich die Frage richtig verstehe haben die Nachbarn Ihre privaten Parkplätze auf dem Hof. Diese haben sie freigeräumt und den dabei angefallenen Schnee auf den öffentlichen Parkplätzen an der Straße entsorgt... Es geht doch nichts über nette und rücksichtsvolle Nachbarn...
Sehe ich auch so wie Blecky
Der öffentliche Parkraum ist dem temporären Parken gewidmet und darf von Privatpersonen nicht VORSÄTZLICH zweckentfremdet werden.
Die Sache mit dem Schneepflug ist was ganz Anderes; da sind solche Beeinträchtigungen wegen dem höher eingestuften Rechtsgut der Verkehrssicherung (durch Räumen der Straße) hinzunehmen. .. und dient auch dem öffentlichen Interesse.
Ob aber die Benutzbarkeit von - zudem im Hinterhof liegenden - Privatparkplätzen im öffentlichen-Interesse liegt, wage ich doch stark zu bezweifeln
Ja, das ist klar - auf meinem eigenen Grund und Boden kann ich Schnee Sstapeln so viel ich möchte :-)))
Natürlich sind das unterschiedliche Dinge. Ich frage mich nur, ob das dem Nachbarschaftsfrieden hilft,und ob eine "rechtliche"
Regelung erfolgen würde, bevor
der Frühling das Problem gelöst hat. Ich gehe mal davon
aus, daß die Verwaltung da so
lange "im Schnee stecken bleibt" - das spart ihr Arbeit
Ja, ich würde auch erstmal das Gespräch mit den Nachbarn suchen und sie höflich auf ihre Rücksichtslosigkeit aufmerksam machen. Aber falls das nicht fruchtet würde ich das schon bei den entsprechenden Stellen melden - oder meinen Wagen bei denen in den Hof stellen ))
hallo ich tu den Schnee ebenfalls auf dem Parkplatz, der kommt aber von der Strasse, da wir keine Bürgersteige haben. Unser Nachbar braucht diesen Platz um sein Firmensprinter abzustellen. Die sind mit 3 Erwachsenen und müssen 5 Fahrzeuge unterbringen, obwohl die nur für 2 Fahrzeuge platz haben auf dem Hof.Da sind mir die freien Wege wichtiger als das Ego zu unterstützen.Auf das wir noch 4 Wochen länger Schnee und Eis haben.
hallo,
vielen dank für die rege beteiligung und eure antworten. nochmal zum verständnis,...die parkplätze sind natürlich öffentlich. ganz klar!!
so wie ihr denkt haben wir auch gedacht, daß das nicht rechtens ist und sich die alten rentner es sich da einfach machen. ich find es einfach unverschämt und rücksichtslos. sie selbst vermieten eine wohnung mit parkplatz, die dame hat auch ein auto und hat sich gleich beschwert. da haben sie wd einen schnell freigeschaufelt. die sind nicht ausgelastet und haben wahrscheinlich zu viel zeit. die berge werden mit jedem schnee höher und höher.. immer druff ..können nur hoffen daß es bald aufhört zu schneien. bis das dann aber auch wd weggetaut ist,da muß man wohl mit dem presslufthammer dran ) also dann, mal schaun...
lg
simone
Schnee auf öffentliche Parkbereiche kippen ist strafbar. Läuft unter Sondernutzung, die ohne vorliegende Genehmigung eine strafbare Ordnungswidrigkeit ist. "Preise" bei OWIs im Allgemeinrecht sollte man nicht mit den Preisen für OWIs im Straßenverkehr gleichsetzen, sowas kann ganz schnell im strammen 4stelligen Bereich enden.
Bei Vorsatz, um einen Anderen vielleicht noch zu Ärgern, die übliche Verdoppelung, was dann in der Summe einen kleinen 5stelligen Betrag ausmachen kann.
Die Strafen sind alles andere als Kindgerecht, auch wenn Motivation eher einem Kindergartenverhalten zuzuschreiben ist.
Auch wenn es sich um "öffentlichen" Schnee handelt, der vom "öffentlichen" Gehsteig vor dem eigenen Haus stammt. Wenn da jemand eine Waschmaschine des Nächtens "vergisst", dann darf man die auch nicht einfach auf die Fahrbahn schmeißen.
Man hat zwar eine Räumpflicht (Verkehrswege-Sicherungspflicht), bedeutet aber nicht, dass man das dann einfach woanders im öffentlichen Bereich hinkippt und Andere damit behindert.
Kippt man das Zeugs direkt in den Bereich des fließenden Verkehrs, dann ist es sogar eine Straftat - §315b StGB, gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr.