Wer einen Restwertleasing-Vertrag hat, muss möglicherweise den Restwert nicht zahlen.
Hochinteressant, vor allem, weil das BGH 2001 schon entschieden hat, dass in Restwertverträgen keine Kilometerangaben aufgenommen werden dürfen.
http://www.rp-online.de/niederrheinsued/moenchengladbach/nachrichten/moenchengladbach/Gericht-kippt-Leasing-Klausel_aid_811401.html
http://aktuell.szary.de/themen/vertragsrecht/























