Hallo Zusammen.
Wegen Wartungsarbeiten an der Garage hatte ich mein z.Zt. nicht zugelassenes Motorradgespann für knapp 1 Woche auf dem Grünstreifen zwischen Gehsteig und Fahrbahn stehen.
Nun wird mir folgendes vorgeworfen:
"Sie ließen Ihr Fahrzeug an der Stelle stehen, wodurch der Verkehr erschwert werden konnte.
§32 Abs.1, §49 StVO, § 24 StVG, 123BKat.
Habe schon etwas gegoogelt, aber nichts richtiges gefunden.
Mit Bußgeld in welcher Höhe muss ich denn da rechnen????
Ich habe denen jedenfalls mal geschrieben das ich mir keiner Schuld bewußt bin, da keine Teile des Fahrzeuges auf die Fahrbahn oder den Gehweg ragten und auch keine Sichtbehinderung gegeben war, ich also den Vorwurf nicht nachvollziehen könne und um Erläuterung gebeten.
Und was ist das überhaupt für eine Formulierung?
...erschwert werden konnte. ?????
Wurde er nun erschwert oder nicht?
Bitte um Infos von den Durchblickern im Paragraphendschungel!
Alles liebe,
Blecky























