Parket ohne Parkticket vom Parkscheinautomat
Hallo Leute,
also ich habe gestern auf einem Parkdeck geparkt und kein Parkticket gezogen.
Naja normalerweise parke ich jeden Montag bei meiner Nachhilfe was auch umsonst ist und wo ich auch den ganzen tag stehe und gestern war dieser Parkplatz gesperrt und ich habe dann am Parkdeck geparkt und da ich für 9std da bleiben musste da ich nachhilfe habe habe ich kein Ticket gezogen(hatte auch ehrlich gesagt nicht so viel geld dabei
Und am Abend als ich wiederkam habe ich so einen rotemn Zettel auf der Scheibe gehebt, wo drafstand das ne strafe auf mich zukommt.
Weiß einer wie hoch sowas sein kann???
Danke im Voraus
um den roman abzukürzen:
parken ohne parkschein über 9 stunden, weil keine lust/ kein geld die parkgebühren zu zahlen.
ergebnis:
schuld eigene.
kannst mit 25,- rechnen.
da wäre der parkschein deutlich günstiger gewesen.
Für Sydney 87: Ich bitte um Ent-
schuldigung. Da hatte ich hier was schneller geschrieben, als
nachgedacht. Das ist mit recht
gelöscht worden.
Für Sydney 87: Ich bitte um Ent-
schuldigung. Da hatte ich hier was schneller geschrieben, als
nachgedacht. Das ist mit recht
gelöscht worden.
Hallo hballerstedt,
wollte nur fragen was du genau damit meinst:)
Ach, yesim, ich hatte da was geschrieben, bevor ich richtig nachgedacht hatte.Da
das jeder lesen konnte, habe ich mich auch öffentlich
entschuldigt. Du wirst verstehen, daß ich das nun nicht für Dich wiederholen will.
Wie ist da eigentlich die grundsätzliche Rechtslage? Ich weiß, dass es in München so gehandhabt wird, dass man die mögliche maximale Parkdauer bezahlen muss.
Ich habe zuletzt in Bad Homburg auf einem Park'n Ride geparkt, wo die maximal Parkdauer 1€ kostet. Man kann weder ein kürzeres Ticket ziehen, noch bekommt man Geld raus, wenn man überzahlt ... ich hatte nur noch ein 2 € Stück und habe gehofft, dass nicht ausgerechnet an diesem Tag eine Politesse vorbei kommt. Der Strafzettel beträgt 35,70 € wad ich ehrlich gesagt ziemlich unverhältnismäßig finde, da ich dafür an 35 Werktage dort 24 Stunden parken könnte. Gibt es eine Möglichkeit Einspruch einzulegen und vielleicht etwas weniger zu zahlen?
Die grundsätzliche Rechtslage ist die, dass Du mit der Nutzung eines derartigen Parkplatzes die dort aushängenden allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkennst.
Die Strafe muss im Verhältnis zur Tat stehen, nicht zu den "eingesparten" Kosten und je nach Kommune und Umstände zahlt man für Falschparken zwischen 5 und 20 Euro - findet sich im Bußgeldkatalog.
20 Euro für Falschparken sind nicht "unangemessen", sondern gesetzlich im üblichen Rahmen, kann man sogar im Bußgeldkatalog nachlesen.
Ebenso handelt es sich um ein Bußgeld für eine Ordnungswidrigkeit. Bußgelder unterliegen nicht einer Verhältnismäßigkeit, sondern nur Strafen aufgrund Straftaten. Die sind dann immer auch "verhältnismäßig", weil sie als Tagessätze vergeben werden und damit die Verhältnisse des Täters berücksichtigen.
Die restlichen 15,70 sind keine Strafe, sondern Verwaltungskosten eines Bußgeldverfahrens. Auch hier gibt es keinen Hintergrund für eine "Unangemessenheit".
Die berechneten Kosten sind a) bundesweit standardisiert festgelegt, und b) immer aufwands-abhängig - daher auch der Name "Kosten" und nicht "Strafe".
Hier wäre ich sogar sehr vorsichtig, denn das, was Du da als Idee im Kopf herum geht, ist ein Schuss in das eigene Knie:
Deine Argumentation ist der Beweis, dass Du vorsätzlich falsch geparkt hast "habe gehofft, dass nicht ausgerechnet an diesem Tag eine Politesse vorbei kommt".
Vorsatz bedeutet Verdoppelung des Bußgeldes (Bußgeldkatalog mal lesen). Dein Schreiben kann sehr wahrscheinlich tatsächlich an dem Zahlbetrag etwas ändern:
20 Euro Regelsatz verdoppelt sind 40 Euro und bei Bußgeldern über 20 Euro beträgt die Kostenpauschale 20 Euro plus 5,70 für Porto und Versand.
Deine äußerst clevere "Entschuldigung" würde Dir bei einem pfiffigen Sachbearbeiter eine Gesamtrechnung über 65,70 Euro einbringen - und darauf hättest Du sogar einen durchsetzbaren Rechtsanspruch. Du könntest es sogar einklagen =)