Wandlung
Wir haben mächtige Probleme mit unserem neuen Polo 1,4, EZ 12/2009. Es sind inzwischen 16 Mängel aufgetreten, die letzte Nachbesserung brachte keinen Erfolg.
Wir werden Wandeln! Der VW Händler mach aber die Wandlung von einem neukauf abhängig, darf er das? Hat jemand Erfahrung damit?
MfG
mein rat: eine schriftliche beschwerde nach wolfsburg schicken um mehr druck auf den händler auszuüben. sich nicht vertrösten lassen, falls notwendig auch einen anwalt dazu nehmen. aber erst ausführlich alle mängel und was unternommen wurde, beschreiben, und die antwort abwarten. bei mir hat es geklappt, auch wenn ich keinen neuen wagen gekauft habe sondern einen 8 monatigen von werksangehörigen, um die fehler komplett zu meiner zufriedenheit zu beheben.
martin
Wenn Voraussetzungen für den Rücktritt (Wandlung), wie etwa zwei erfolglose Nachbesserungsversuche eines als erheblich einzustufenden Mangels, vorliegen, kann der Verkäufer den Rücktritt nicht an irgendwelche Bedingungen wie von dir geschildert knüpfen.
Auch kann er dann nach neuerem Urteil nicht die Nutzung des Fahrzeugs von dem Rückerstattungswert abziehen. Es ist dann also der volle Kaufpreis zurückzuerstatten.
Gefährliches Halbwissen hier Danke für die Klarstellung