Reflexhaftes Wiederholen von Unfug.
Man muss deutlich abgrenzen zwischen dem Wort "Sammelklage" und dem, für das dieses Wort benutzt wird.
Das Wort "Sammelklage" gibt es nicht im deutschen Recht, aber daraus abzuleiten, dass es die Funktion bzw. Handlung, für die dieses Wort steht, dann auch nicht gibt, ist falsch.
Interessanter Weise ist die Situation im US-Recht völlig identisch: Den Begriff "Sammelklage" gibt es nicht (kaum verwunderlich, ist ein deutsches Wort), aber die Übersetzung würde ein "collected plaintiff" bzw. "assambled plaintiff" sein, und das gibt es auch nicht in den USA.
In den US-Recht nennt sich das "case action" und übersetzt ist das eine "Gruppen-Aktion" bzw. "Gruppen-Handlung" und exakt diese Handlung als gemeinsame Gruppe gibt es im deutschen Recht.
Wer irgend wann man aus der "Gruppen-Aktion" eine "Sammelklage" gemacht hat, dem gehört heute noch in den Sack und im See versenkt, entweder hat diese Person keine Ahnung von der englischen Sprache gehabt, oder hat dies in der Absicht gemacht, um hinterher zu behaupten, dass es dies nicht gäbe.
Gruppenklageverfahren im Zivilrecht (Schadensersatz) haben wir:
- Mehrere Kläger mit einem Anwalt und einer Klage in der "subjektiven Klagenhäufung";
- ein Richter, der mehrere Klagen als eines zusammenfasst und dann als "Prozessverbindung" verhandelt
- und im Anlegerrecht (das Ding mit den Aktien) ein Richter, der sich aus einer Fülle von Klagen drei (bis fünf) beispielhaft herauszieht und diese drei dann als "Musterklageverfahren" behandelt.
Besonders lustig wird das gerade in Zusammenhang mit der Abgasgeschichte bei VW, denn alle diese drei verschiedenen Verfahrenswege der nicht existierenden Sammelklage laufen derzeit bei (gegen) VW. Damit meine ich nicht diese niederländische Betroffenengemeinschaft, sondern deutsche Kläger, die sich als Gruppe bei einer deutschen Anwaltskanzlei zusammengefunden haben, bzw. deutsche Anwaltskanzleien sich zusammengeschlossen haben und mit dieser "Gruppenklage" vor einem deutschen Gericht verhandelt wird (LG und OLG Braunschweig).
Hat viel mit Geldverdienen zu tun. Für einen Anwalt ist es wesentlich lukrativer mit 50 Mandanten auch 50 Klagen zu führen und 50x die Honorarsätze abrechnen zu können, als 50 Mandanten in einer Klage zusammen zu fassen und von jedem Mandanten nur 1/50 eines Honorarsatzes zu bekommen.
Da ist es natürlich angenehm, wenn man darauf hinweisen kann, dass es das, was der Mandant sagt, die "Sammelklage" nicht gibt. Was der Mandant meint, eine gemeinsame Klage von mehreren Betroffenen, das gibt es schon, aber das hat der nicht gesagt.