Unfall mit spanischem Dienstwagen
Hallo, ich habe ein großes Problem und finde keine Antwort dazu. Also, ich habe ein 5 monatiges Praktikum in Spanien absolviert. Dafür hat mir meine Chefin ein Auto zur Verfügung gestellt. Ich hatte mit diesem einen Unfall und nun verlangt sie von mir, dass ich die vollen Kosten für die Reparatur übernehme, da das Auto nicht Vollkasko versichert ist. Muss ich das denn??
Das Problem ist, dass das Auto im Vertrag nicht steht, ich jedoch ein Mail habe, in der sie mir die Benutzung des Wagens zusagt.
Vielen Dank für eure Hilfe
Hallo
Es handelt sich wohl immer noch um einen Firmenwagen nehme ich an ? Ich schätze du solltest dir mal umgehend Rechtsbeistand bei einen Anwalt holen und mit dem ein klärendes Gespräch darüber führen. Der müsste dir genauere Auskunft geben können. Würde die Sache aber nicht deiner Chefin stecken wenn du dich mit einen Anwalt auseinander setzt.
Gruss HoAcc
Wie schon geschrieben, hilft praktisch nur ein Anwalt.
Es sind viele Details zu beachten, zB. auch aus dem Praktikantenvertrag, das lässt sich so einfach nicht beantworten.
Frage ist zB. auch, ob das eine dienstliche Fahrt war - zB. zu einem Kundentermin, oder privater Art - zB. einkaufen oder Kinobesuch und etliches mehr.
Dass sie Dir das Fahrzeug zur Nutzung überlassen hat, wird doch nicht widersprochen, aber deshalb ist man nicht automatisch aus einer Haftung - dafür bedarf es noch mehr.
Naja, ich weiß, wie das in Deutschland ist, auch mit Privatfahrten, denn da ist das ja passiert. Und jetzt würde mich mal prinzipiell interessieren, wie das in Spanien ist. In Deutschland zum Beispiel muss der Arbeitgeber für einen umfassenden Schutz sorgen, ansonsten trägt er das Risiko. Hätte ich fahrlässig gehandelt, dann müsste ich die Selbstbeteiligung zahlen, jedoch auch nicht mehr als ein halbes Monatsgehalt, in dem Fall 75 €. Nicht sehr hilfreich bei einem Schaden von 1.000 €.
Das Problem ist, dass das Auto im Vertrag gar nicht aufgenommen wurde.
Ansonsten suche ich mir einen Anwalt.
Da sind doch auch schon die ersten Verständnisproblematiken:
"muss der Arbeitgeber für einen umfassenden Schutz sorgen, ansonsten trägt er das Risiko."
Nicht "ansonsten", sondern WEIL er uU. ein Risiko trägt, SOLLTE er sich ab- bzw. verscihern
"Hätte ich fahrlässig gehandelt, dann müsste ich die Selbstbeteiligung zahlen,"
Du hast (hoffentlich) nur fahrlässig gehandelt:
fahrlässig = aus versehen
grob fahrlässig = hätte man wissen müssen
billigend in Kauf genommen = es war einem klar aber egal
vorsätzlich = mit Absicht
Bei fahrlässiger Handlung bleibst Du regressfrei (wenn anderes auch noch passt). Wenn es keine Fahrlässigkeit war, dann bist Du immer mit bei - egal was sonst noch ist.
Es wäre auch schon schwer, Dir etwas zu erklären, selbst wenn alle Details bekannt wären, weil Dir einige Fachbegriffe überhaupt nicht klar sind bzw. falsch verstanden würden. Oder Du bei der Erklärung von Details falsche Fachbegriffe benutzt oder falsch anwendest.
Ich kann es leider nur wiedergeben, wie ich es selbst gelesen habe. Aber ich muss ja wissen, wie das in Spanien ist.
Dennoch vielen Dank für die Belehrung. Ich konnte auf jeden Fall nichts dafür.
Wer behauptet, dass Du etwas für irgendwas kannst? Schmollecke oder Kleinmädchen-Verhalten funktioniert hier nicht.
Wie soll hier ein Ergebnis gefunden werden, wenn Du Fachbegriffe nicht richtig verstehst - egal warum - aufgrund des falschen Verständnisses falsch beantwortest - weil Du irgendwo irgendwas gelesen hast - und andere auf eine nur falsche Antwort nun etwas erwidern sollen - was dann auch noch so rechtsverbindlich sein soll, dass Du damit ggf. vor Gericht antreten musst?
Wie soll hier ein Ergebnis gefunden werden, wenn Du bereits jetzt schon weißt, was herauskommen muss, und Antworten nur dann richtig sind, wenn sie diesem Wunschergebnis entsprechen?
Was nutzt Dir tatsächlich eine Dir genehme, auf Mitleidsbasis beruhende Antwort, wenn sie falsch ist; wenn die aufgrund der spärlichen Details auch immer falsch sein muss?
Frage in anderen Foren oder Internetbereichen weiter, bis Du eine Antwort entsprechend Deiner Wunschvorstellung bekommen hast. Ist doch für Dich nicht nur viel einfacher, sondern auch "richtig".
Oder hier was zum Ausschneiden und mitnehmen:
Du musst überhaupt nichts bezahlen.
(Angabe ohne Gewähr, da keine lösungsentscheidenden Details bekannt sind)
Ich habe das mit dem nichts dafür können nur geschrieben, da ich mich mit den Fachbegriffen nicht auskenne. Das hat ja mit schmollen nichts zu tun. Und ich bin ernst gemeint froh, wenn man mir diese erläutert.
Ich will auch nicht vor Gericht gehen, um Gottes Willen nein. Und ich will auch keine "Wunschantwort", sondern einfach nur eine Erläuterung, also Fakten, wie das denn in Spanien üblich ist. Wenn das ganz anders ist als im Deutschen und ich dort von Haus aus zahlen müsste, dann mache ich das auch. Ich hätte nur gerne eine Grundlage.
Wenn das falsch rübergekommen ist, tut mir das leid.
Dennoch danke für deine Antwort.
Dass Du dich mit Fachbegriffen nicht auskennst, ist kein Vorwurf, sondern immer nur eine sachliche Analyse ohne jede Wertung. Ein Italiener ist nicht dumm, weil er keine Ahnung von Schwedisch hat oder ein Jurist kein Fahrzeug konstruieren kann.
Aber wie soll man eine halbwegs korrekte Lösung finden, wenn der Gegenüber eine andere Sprache spricht oder sie anders versteht und dann Fragen "falsch" versteht, zwangsweise dann "falsch" beantwortet oder eigene Angaben schon "falsch" sind.
Hier wirkt das Prinzip des Kinderspiels der "stillen Post", was zweifelsfrei lustig ist, aber eine etwas andere Zielorientierung hat.
Völlig unabhängig, ob Du vor Gericht willst oder nicht, hier geht es um eine richtige Antwort und "richtig" ist nur das, was in letzter Konsequenz auch richtig ist, weil es auch vor Gericht bestand hat.
Deine Überlegung, wie es in Spanien ausschaut ist schon komplett falsch angesetzt. Das Fahrzeug und dessen Überlassung erfolgt nach deutschem Recht, egal wo es dann gefahren oder verunfallt wird.
Dass hier der Wagen mit Genehmigung der Chefin benutzt wurde, steht auch völlig außer Frage, alles andere wäre keine Haftungsfrage zwischen Dir und Deiner Chefin, sondern eine Straftat, die zwischen Dir und einen Staatsanwalt "geklärt" werden würde. Dann wäre es aus dem Bereich Diebstahl, Unterschlagung, unerlaubte Nutzung eines Kraftfahrzeugs, ... - alles Straftaten und das wirft Dir deine Chefin (oder ein Staatsanwalt) doch überhaupt nicht vor.
Deine "Grundängste" oder eben die Fragen, die Dir durch den Kopf geistern, sind keine. Deren Antworten haben keinerlei Auswirkungen auf die Frage zur Haftung oder Schadensersatzpflicht durch Dich.
Hier sind Details aus dem Praktikantenvertrag relevant, auch aus der darin vereinbarten Tätigkeit und auch aus einem Vertrag oder Vereinbarung zur Nutzungsüberlassung eines Firmenwagen.
Dass hier keine Details existieren oder nichts weiter vereinbart wurde oder schon was vereinbart wurde, was Du aber aus fehlendem Fachwissen nicht erkennst, bedeutet nicht zwangsweise, dass es da nichts gibt bzw. die Haftung dann automatisch und auch bei rein privater Nutzung uneingeschränkt bei der Firma liegt.
Allein schon aus der (völlig wertfreien) Feststellung, dass wir hier ständig aneinander vorbeireden, ist hier ein Fachanwalt angebracht, der vorhandene Verträge und Schriftverkehr lesen und bewerten kann und dann sehr genau nach weiteren wichtigen Details fragen kann und auch sofort erkennt, ob die Antwort zur Frage passt oder wegen der Unklarheit von Fachbegriffen schon die Art der Fragestellung völlig unverständlich war.
Okay,ich merke schon, dass wir so nicht weiter kommen aus den ja schon von dir genannten Gründen.
Lassen wir mal meinen spezifischen Fall weg. Weißt du wie das Thema "Dienstwagen" im spanischen Recht allgemein behandelt wird?