Wer soll das glauben?
Die Gebrauchtfahrzeughändler oder Verkäufer derartiger Fahrzeuge ganz sicher nicht!
Der Markt ist völlig übersättigt und die Preise in sämtlichen Gebrauchtfahrzeugkategorien ist massiv gefallen.
Ja, es sind einige Fahrzeuge in die Presse gegangen, aber dafür sind auch etliche Käufer dieser Fahrzeuge nicht mehr vorhanden, weil sie einen Neuwagen gekauft haben.
Die allgemeine Krise hat ihr übriges getan, dass vermehrt derartige Fahrzeuge angeboten werden und die Nachfrage sich verringert hat.
Die Gebrauchtfahrzeugpreise sind von vor der Prämie bis jetzt nach der Prämie um 20% gefallen und sie werden weiter fallen, was sicher nicht mit einer Angebotsverknappung zu tun hat.
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Deine Ansicht über eine Erhöhung des Wiederbeschaffungswertes ist schlicht und ergreifend falsch. Es hat sich nicht der Wiederbeschaffungswert erhöht (er ist sogar gefallen), sondern der Kaufpreis des Neufahrzeugs verringert.
Die Prämie wird nur im Rahmen eines Neukaufs gezahlt, nicht im Rahmen einer Entsorgung.
Das hat auch nichts mit nur einer Blickweise zu tun, ob ein Glas halb voll oder halb leer ist, sondern ganz klar an die zugehörige Richtlinie, die wortwörtlich den Verkauf von Neufahrzeugen fördert und nicht die Entsorgung von Altfahrzeugen:
"Richtlinie zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen"
"Gegenstand der Förderung:
Förderfähig ist der Erwerb eines Personenkraftwagens, der hinsichtlich seiner Schadstoffklasse mindestens ..."
Dass sich hier der Geschädigte einen Neuwagen gekauft hat, hat keinen Einfluss auf den Wert des Altfahrzeugs, der erstattet werden muss.
Der Wert eines Altfahrzeugs verändert sich nicht dadurch, ob man einen Neuwagen kauft oder nicht. Die Zufälligkeit eines hier vorhandenen und dann auch genutzten Vorteils kann nicht dem Schädiger honoriert werden.
Das widerspricht schon grundsätzlich dem Schadensersatzregeln nach GG und BGB.