12Gebrauchtwagen.de12Neuwagen.de

Unsere Partnerseiten:

Radarkontrollen

D
DerSauerlaender
April 22, 2008

Was soll ich dir dazu sagen wenn Kinder auf der Spielstraße spielen dafür ist sie ja da und du erfast eines davon weil Du satt schrittgeschwindigkeit 30 gefahren bist biste mit ner Knolle gut bedient. Wofür stehen verkehrszeichen an der Straße bestimmt nicht zur zierde .Ich nehme niemanden in schutz der in einer Spielstraße durchrauscht nur weil es ja nur ein paar meterchen sind !! Sorry und es war ja beschildert wie du selber sagst und solche Schilder sind nicht klein .Daher Sorry Kein erbarmen.

Gruß Ulrich

S
slowly
April 22, 2008

Bei mir häuft sich der Verdacht das manche dieser Geschwindigkeitsbegrenzungen extra angelegt werden um Autfahrer noch mehr und besser abzukassieren.Dein Beispiel wäre typisch dafür.Auch in meiner Gegend gibt es wie überall Stellen die zum Rasen geeignet sind und wo die "Beamten"jeden Tag massenhaft Fotos machen könnten-da stehen sie aber nie!!!Da,wo nichts passiert und der menschliche Verstand sagt das es unerheblich ist ob ich hier 60 oder 80 fahre-ich kann niemanden gefährden,genau da stehen solche übereifrigen Staatsdiener.Können die eigentlich noch Nachts ruhig schlafen oder haben die gar kein Gewissen mehr?Hat jemand mal untersucht ob bei solchen Menschen ein stärkerer Hang zum Sadismus vorhanden ist?Gruß slowly

A
anon99265445
April 22, 2008

Häufig bin ich auch der Meinung dass hier gerne abkassiert wird.

Andererseits bin ich positiv überrascht dass an einem Ort geblitzt wird, an dem wirklich Gefahr besteht...

LG!

F
Flagermus
May 08, 2008

Innerorts schneller als 31 km/h (netto) über zul.Hg. = Fahrverbot (mind einen Monat). BGH-Urteil zur Höhe der Schrittgeschw.: Deutlich unter 20 km/h.

Versch. Gerichtsurteile variieren zw. 4-10 km/h.

Gehe vom schlimmsten Fall aus (4 km/h). Subtrahiere die von 29 km/h = Deine Überschreitung (25 km/h).

Innerhalb einer geschl. Ortschaft mit Pkw <3,5 Tonnen mehr als 21 km/h über zul.HG = OWi-Anzeige, 50 Euro Bußgeld + Verwaltungsgebühren + 2 Punkte. Kein Lappen weg (geht auch gar nicht) und kein Fahrverbot.

Gehe vom günstigsten Fall aus (10 km/h). Subtrahiere die von 29 km/h = Deine Überschreitung (19 km/h).

Innerhalb einer geschl. Ortschaft mit Pkw <3,5 Tonnen zw. 16-20 km/h über zul.HG = 35 Euro Verwarnungsgeld. Mehr nicht.

A
anon21386862
April 22, 2008

Hallo, im Moment fällt mir massiv auf, das in der nähe von Radarmessungen immer wieder andere Beamte von weiten schauen ob der Gegenverkehr gewarnt wird. Diese Leute werden dann ganz gerne direkt abkassiert.
Aber was mir nun passiert ist, glaubt mir kein Mensch. Ich fahre durch Dortmund, die ganze Zeit in einer 30 Zone, biege ab, und dann langsam über so einen Huckel der sich auf der Strasse beindet. Ich denke das ich ca. 31 KM hatte, da werde ich plötzlich geblitzt. Ich total entsetzt, springe aus dem Fahrzeug, und sage zum Blitzer : .....Meister, ich bin doch gerade mal 31 gefahren, da sagt der zu mir, NEIN, Sie sind nur 29 KM gefahren. Ich Total entsetzt sage na warum blitzen sie mich dann, muß dabei sagen, da ich voll den roten Punkt vom Blitzen noch im Auge habe, da sagt der drehen sie sich mal um, das ist ab jetzt eine Spielstrasse, und da sie erheblich zu schnell gefahren sind, wird es richtig teuer. Ich glaube echt nicht wass ich da sah, da waren zwischen 30er Zone und Spielstrasse vielleicht 7 mtr, und dann das. Habe ich noch nie erlebt, wollte mal Kommentare dazu hören. Hoffe nur das ich durch diese "Raserei" nicht den Schein abgeben muß. 😉