Innerhalb der EU gilt als Zulassungsort der Ort, an dem das FAHRZEUG seinen Haupt_NUTZUNGS_punkt hat.
"Haupt" bedeutet nach eine EU-Urteil mehr als 185 Tage innerhalb 12 aufeinander folgende Monate, also knapp über 6 Monate.
Völlig unabhängig von Halterschaft oder sonstwas. Das Fahrzeug gilt "melderechtlich" (zulassungsrechtlich) als völlig eigenständiger Gegenstand. Selbst Leute, die hier ihr Fahrzeug nutzen und keinen Wohnsitz in Deutschland haben (ausländische Handelsvertreter, die regelmäßig und lange Deutschland bereisen) müssen und haben auch schon das Fahrzeug hier zugelassen.
Da gibt es auch keine Ausnahmen, weil es EU-Recht ist und wenn er glaubt, dass dies "problemlos" geht oder "Lücken" hätte, dann reicht ein Blick zB. in Studentenforen von deutschen Studenten in Österreich, deren Auto aus Kostengründen über Papa in Deutschland zugelassen ist.
Ist der Wagen auch nur einen Tag länger in Deutschland, dann ist das ein Verstoß gegen das Zulassungsrecht (Ordnungswidrigkeit) und gegen die Pflichtversicherung (Straftat).
Ich weiß nicht, was er Dir erklärt hat, aber ich weiß, dass es falsch ist.
Hier (Berlin) wurden im Frühjahr 2007 eine groß angelegte Aktion durchgeführt, weil hier in bestimmten Wohngegenden die polnischen und russischen Kennzeichen überhand genommen haben. Innerhalb von 6 Wochen waren die weg - die Kennzeichen, die Autos und deren Nutzer haben sich nicht geändert, nur eben ganz schnell in Deutschland zugelassen und eine ordentliche Einnahme der Bußgeldstelle.
Du brauchst nicht sauer sein, dass "sowas" möglich ist, ist es nicht, sondern zweifelsfrei und lückenlos eine Straftat.
Wird ein derartiges Fahrzeug dann auch noch vom von einem Deutschen gefahren (Staatsbürgerschaft), dafür reicht auch die doppelte Staatsbürgerschaft, und es liegt kein Notfall im Rahmen der Nothilfe gem. dem strafbefreienden Notstand (§34 StGB) ist die nächste Straftat begangen - Steuerhinterziehung.