Recht ist keine eindimensionale Angelegenheit, sondern immer durch Auslegung und Interpretation gekennzeichnet.
Die Grundidee einer Fahrzeugüberlassung mag ja völlig in Ordnung sein und damit die (rechtliche) Basis des Vertrages (eine gegenseitige Willenserklärung) auch, aber es ist genau wegen dieser Situation erkennbar, dass hier etwas zumindest fehlt:
Eine deutliche Regelung oder auch Info über Ablauf und Folgen bei einem "internen" Unfall.
Was in diesem Fall mit etlichen Problemen verbunden ist:
Schadensersatzansprüche hat grundsätzlich der Eigentümer eines Gegenstandes, somit (sehr wahrscheinlich) die Leasingfirma. Ein Vertrag über eine Fahrzeugüberlassung, geschlossen mit der "eigenen" Firma kann das nicht klären. Müller kann mit Schmidt keinen (rechtsgültigen) Vertrag schließen, der die (Eigentums)-Rechte und damit Schadensersatzansprüche von Schulz betrifft.
Daher mein Hinweis mit 90% rechtsungültige Verträge. Dort sind derartig "gegenseitige" Schadensersatzansprüche und deren Abwicklung geregelt, aber völlig vergessen, wer denn der Eigentümer des Fahrzeugs beim Leasing überhaupt ist.
Dann gibt es noch lustige Regelungen über die Vorgehensweise bei den mittelbaren Schäden, zB. Wertverlust - auch gegenüber dem Eigentümer, denn Wertverluste zahlt keine Vollkasko oder auch Schäden - finanzielle Verluste - durch Höherstufung bei der SF-Klasse, wenn jetzt Deine Kollegin den von Dir verursachten Schaden an "ihrem" (was nicht "ihres" ist) Fahrzeug über "ihre" Vollkasko bezahlen lässt.
Die Vollkaskoversicherung zahlt nur Schäden, die man selbst verursacht hat, oder bei denen der Verursacher nicht ermittelt werden kann - grundsätzliche, gesetzliche Bedingungen der Vollkasko.
Hier ist der Verursacher bekannt, somit ist die Vollkasko der Kollegin aus der Erstattungspflicht, "Deine" Haftpflicht müsste zahlen. Die ist aber auch (eventuell) raus, weil es sich (eventuell) um einen Eigenschaden handelt. Aber gleicher Fahrzeughalter muss nicht immer gleicher Versicherungsnehmer bedeutet.
Es mag sein, dass jeder die Versicherung selber trägt, aber wird die auch direkt bezahlt, ist man bei der Versicherung auch "eingetragener" Versicherungsnehmer (unmittelbarer Vertragspartner) oder ist der Versicherungsnehmer die Firma und lässt sich die Prämie nur von Euch (den Fahrern) erstatten.
Wenn dem so ist (jeder Fahrer ist auch "eigener" Vertragspartner der Versicherung), dann ist das der klassische Unfall mit der klassischen Abwicklung: Du bist Verursacher und Deine Versicherung zahlt Deinen eigenen Schaden (über die Vollkasko) und zahlt den Schaden am Fahrzeug Deiner Kollegin (Schadensersatz aus der Haftpflicht gegenüber der Leasingfirma).
Wobei sich hier gleich die nächste Frage eröffnet:
Du hast "Dein" (genauer: das von Dir genutzte) Fahrzeug beschädigt, es ist ein Wertverlust eingetreten, wer zahlt den?
Vollkasko zahlt keinen Wertverlust (die Reparatur hast Du ohnehin selber gezahlt), was findet sich dazu im Überlassungsvertrag, handelt es sich dabei eventuell wieder um einen Passus, der "vergisst", wer denn überhaupt einen Anspruch hat, der tatsächliche Fahrzeugeigentümer.
Viele Details, die sich noch in vielen Monaten, wenn niemand mehr daran denkt, weil doch alles geklärt ist, dann bei der Rückgabe und technischen Überprüfung des Leasingsfahrzeugs auf die Füße fallen können.