Auf der BAB1 Lübeck --> Hamburg gilt auf einer Teilstrecke ein kurioses Tempolimit. Linke Spur 120 km/h, mittlere und rechte 80 km/h. Wird das Rechtsfahrgebot aufgrund dieser Temporegelung aufgehoben? Im Grunde müsste es ein ununterbrochener Überholvorgang sein, sofern die Fahrzeuge auf der mittleren Spur nicht auch alle 130 - 140 km/h fahren würden. Muss man 80 km/h links oder mittig fahren, wenns frei ist?
Tempolimit dreispurig. Was gilt auf der Autobahn?
M
MeyerJF
May 03, 2010
A
anon18010486
May 03, 2010
Also, 130-140 darf auf keiner der Spuren gefahren werden, denn das höchste Limit ist 120.
A
anon18010486
May 03, 2010
Tempolimit und Rechtsfahrgebot haben nichts miteinander zu tun.
Diese Art der Limitierung hat ausschließlich den Zweck, dass beim Überholen eines anderen Fahrzeugs deutlich schneller gefahren werden darf (auf der linken Spur), aber nach dem Überholen - exakt wegen dem Rechtsfahrgebot - wieder langsamer gefahren werden muss.
Das ist so eine Art Intelligenztest an Autofahrer, den allerdings die Meisten massiv überfordert.
A
anon58550229
May 03, 2010
... wie der Fragesteller hier mal wieder eindrucksvoll bewiesen hat 😉























