Ich fahre einen Calibra 4x4 und hatte jeweils in nicht allzu langer zeit nach einem TÜV-Termin ein Gestriebeschaden.
Darum meine Frage: Darf ein allrad Calibra auf einen Rollenprüfstand?
gruss Bertold
Frage: Darf ein Allrad Calibra auf einen Rollenprüfstand zur Bremskontrolle?
Stehst doch mit beiden Achsen auf dem Prüfstand oder?
Also selbe Vorausetzungen wie auf der Strasse!
Nein; es wurde jeweils eine Achse geprüft, die andere stand in dieser Zeit still!
gruss bertold
NEIN, darf er nicht.
Wenn Vorder-/Hinterachse getrennt
werden können, sollte das keinen
Schaden anrichten. Bei Dauerallrad
kann das nicht gut gehn, wenn eine
Achse komplett und über längere
Zeit steht, das hätte einen ähnlichen Effekt, wie Sperrdiffe-
rential.
Das sollte der Prüfer aber wissen.
Da kannste sogar den Betreiber der Prüfanlage evtl. in Regress für nehmen ... ohne Gutachten über die WIRKLICHE Ursache des Getriebeschadens wird aber wohl nix "gehen"
So gänzlich unmöglich scheint es nicht zu sein, jemanden in die Haftung zu bekommen.
Es existieren einige Berichte in Foren, wo bei Defekten an technisch vergleichbaren Fahrzeugen (nicht abschaltbare/trennbare Visco) auf einem ein-Achs Bremsenprüfstand dieses bereits genannte "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ursächlich" auch per Gutachter nachgewiesen werden konnte und der Prüfer (bzw. dessen Betriebshaftpflicht) voll in der Haftung waren und zahlen mussten.
Wenn, wie du sagst, mit einem Rollenprüfstand für nur eine Achse geprüft wurde, ist die Prüfung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ursächlich für die Schäden im Antriebsstrang.
Jetzt kommt der Gag: Weis das denen mal nach.
Ich geh mal davon aus, daß nicht
das Getriebe selbst Schaden gelitten hat, sondern die Viskosekupplung "überanstrengt"
wurde.
Das wird aber noch schwerer nach-weisbar sein.
Vielleicht am besten nächstes Mal
den Prüfer vorher darauf aufmerk-sam machen.
Das erinnert sehr an die noch
immer auftretenden Schäden, auch
Spätschäden bei den AU bei Diesel
Es sollte Sicherung vom Allrad gezogen werden!
Ist in der Bedienungsanleitung vom Fzg. beschrieben.
MfG.
Ich behaupte immer noch, daß der
Prüfer wissen sollte, was er macht.
Weiß ers nicht, dann soll man ihn
erst drauf hinweisen und dann evtl.
in Regress nehmen.
Von "muß" ist nicht die Rede,
und woher soll der Kunde wissen, daß der Prüfer nicht
ausreichend vorgebildet ist.
Mir wäre aber lieber, wenn
der keinen Schaden anrichtet,
und da dem Fragesteller das
ja offenbar schon zum mindes-
tens zweiten Mal passiert....
Seltsam .. WER ist denn nun in der Regel der Fachmann?? .Der Prüüühfinschenööhr - oder der "Kunde"??!! .. Wenn "der Gute" Scheiß bau bei der Arbeit, muss er bzw. seine Betriebs-Haftpflichtversicherung o.Ä. in Regress genommen werden können ... und nicht: Der Kunde muss drauf hinweisen, dass bla-bla-bla
Joo klar; mit meinem Kommentar wollt' ich ja auch nur die "verkehrte Welt" darstellen, dass man mittler Weile ziemlich oft den "Spezialisten" auf die Finger schauen muss, um diese von (grob?!) fahrlässigen Handlungen abzuhalten, die sie auf Grund ihres "Fach"wissens .. eher "Halb"wissens ... fabrizieren ____ Ich wöllte damit NICHT Dein Posting diskreditieren; Soory, zugegeben: Es konnte dank unklarer Wortwahl den Anschein erwecken.
Guten Morgen, Lo! Ich bin nicht empfindlich.Nicht sehr.
Das dacht' ich mir zwar .. aber trotzdem besser, man räumt evtl. Missverständnisse gleich aus dem Weg 😉 __ Dir auch einen Schönen Tag 🙂 -- Lothar


























