Zitat:
"Einer sagt ,dass innerhalb von einem 1/2 Jahr das die Versicherung tragen muss, ..."
Was mit Sicherheit falsch ist.
Man muss zwischen Garantie/Garantieversicherung und der gesetzlichen Gewährleistung unterscheiden.
Garantie ist ein Versprechen und es gilt das, was auch versprochen wurde. Also hier den Garantievertrag (das abgegebene Versprechen) lesen und was da aufgeführt, auch vorhandene eigene Pflichten (Reparaturen in Vertragswerkstätten, Eigenanteile, ...), gelten; was dort nicht aufgeführt ist, existiert auch nicht.
Garantie ist immer eine eigenständig Sache, neben oder auch zusätzlich zu der gesetzlichen Gewährleistung vorhanden ist. Oder nicht, wenn man keine hat.
Das Andere ist die "gesetzliche Gewährleistung" und die gilt 24 Monate (2 Jahre) und für Gewährleistungsmängel.
kann bei gebrauchten Artikeln auf 12 Monate reduziert werden - kann, muss aber auch
kann von privaten Verkäufern komplett ausgeschlossen werden - kann, muss aber auch
Ein Gewährleistungsmangel ist ein Mangel,
der bereits bei Übergabe des Gegenstandes vorhanden war, aber zu dem Zeitpunkt noch nicht erkennbar war
ein Mangel, der nicht auf übliche Abnutzung oder übliche Alterung zurückzuführen ist.
In den ersten 6 Monaten ab dem Verkauf muss der Verkäufer beweisen, dass es sich nicht um einen Gewährleistungsmangel handelt, um nicht leisten zu müssen.
In den dann nachfolgenden Monaten muss der Käufer beweisen, dass ein Mangel auch ein Gewährleistungsmangel ist, damit der Verkäufer kostenlos den Mangel beseitigt (Beweislastumkehr).
Der Verkäufer hat zwei Mal die Möglichkeit einen Mangel zu beseitigen, sollten beide Male scheitern oder sich der Verkäufer weigern, hat der Käufer die Möglichkeit
bei geringen Nutzungseinschränkungen zu mindern:
ein Sachverständiger legt den daraus entstandenen Minderwert fest, den der Verkäufer erstatten muss. Jedoch werden keine fremden Reparaturkosten (fremde Rechnungen) übernommen.
bei erheblichen Nutzungseinschränkungen zu wandeln:
Der Kaufvertrag wird rückgängig gemacht, Fahrzeug wird zurückgegeben, Verkäufer muss den Kaufpreis erstatten (Gegenrechnung von Zulassungskosten mit Nutzungsentschädigung).
DAS sind Deine Möglichkeiten, da musst Du nun anhand Deiner Situation entscheiden, welchen Weg Du gehst.
Da die 6 Monate wohl noch nicht rum sind, bietet sich das über die Gewährleistung an, der Verkäufer muss zwar beweisen, dass es sich nicht um einen Gewährleistungsmangel handelt (siehe Definition oben), aber das ein derartig schwerer Defekt bereits beim Verkauf vorhanden war, aber fast 6 Monate nicht erkennbar war, ist eher nicht möglich.
Kommt aber auch auf die seit dem Verkauf vorhandene Fahrleistung an. Waren das nur 1.000 Kilometer sieht das deutlich anders aus, als bei schon gefahrenen 20.000 Kilometer.
Von hier aus, über das Internet wegen einiger zu beachtender Details nicht einzuschätzen.