Noch mal ganz deutlich:
Die eingetragene Person in den Fahrzeugpapieren hat nichts mit den Eigentumsrechten am Fahrzeug zu tun.
Der Fahrzeug-"Brief" ist keine Eigentumsurkunde, sondern ausschließlich der Nachweis, dass das Fahrzeug den technischen Zulassungsbestimmungen entspricht.
Wegen diesem Irrglauben, wurde das Ding auch in das umbenannt, was es auch nur ist eine Zulassungsbescheinigung, weil es nur die Zulässig bescheinigt.
Daher ganz eindeutig, und bereits Mitte der 60er Jahre durch ein BGH-Urteil auch so eindeutig genannt:
Wer der Eigentümer des Fahrzeugs ist, ist auch der Eigentümer der zugehörigen Papiere und nicht umgekehrt. Egal ob dieser Zettel "Brief" und "Schein" hieß oder jetzt "Zulassungsbescheinigung" heißt.
Wer den "Brief"/"Zulassungsbescheinigung" in der Hand hat, der ist Besitzer, aber Besitz hat nichts mit Eigentum zu tun.
Ein Besitzer ist die Person, die die aktuelle Verfügungsgewalt hat, aber eben nur das, was man "besitzt", also in der Hand hat. Hat man den "Brief" in der Hand, dann hat man die tatsächliche Verfügungsgewalt über den "Brief", man kann ihn wegpacken oder auch mit der Schere zerschneiden, aber es verändert nichts am Eigentum eines Fahrzeugs.
Kein Kram erzählen, wenn man von einem Thema keine Ahnung hat. Stammtischweisheiten haben oft nicht viel mit "richtig" zu tun. Ein Grund, warum es so viele "Justizopfer" gibt, der Richter hat anders entschieden als es der Bäcker wusste.