Es gibt seit 1.6.2008 keinerlei gesetzlichen Verbote mehr, einen Reifen zu reparieren.
Allerdings wurde mit diesem Datum die Verantwortung für die Korrektheit einer Reparatur dem Fachbetrieb übertragen, inkl. der uneingeschränkten Haftung.
Da, egal wo ein Schaden entstanden ist, immer kontrolliert werden muss, ob überhaupt eine Reparatur durchführbar ist oder nicht, bleibt die Entscheidung beim Fachbetrieb, eventuell auch bestimmter Vorgaben des Reifenherstellers.
Sagt der "darf ich nicht, ist vom Gesetz verboten", dann ist das falsch, sagt der "darf ich nicht, ist vom Hersteller verboten" oder auch "mach ich nicht", dann ist das seine Entscheidung und völlig in Ordnung.