Ich habe mir vor ca. 6 Monaten ein Auto gekauft. Jetzt ist mir die Antriebswelle abgerissen. Bei der Reperatur habe ich festgestellt das die vordere Hinterachsaufnahme an der rechten Seite völlig weggerostet ist und keine feste Verbindung mehr mit dem Rahmen hat. Kann ich den Verkäufer dafür regreßplichtig machen. Es handelt sich um einen19 Jahre alten DB 300 CE. Der Wagen hat noch Tüv bis März 2011.
Vielen Dank
Harry























