War der Verstoß bis +20 über soll, kommt ein Verwarnungsgeld über 35 Euro, keine Punkte - bezahlen und fertig.
War der Verstoß über +21 über soll, also +21 und mehr, kommt ein Bußgeld mit 40 Euro + ca. 23,50 Verwaltungskosten + 1 Punkt mit A-Verstoß.
Das ist dann der zweite A-Verstoß und damit kommt dann im weiteren Verlauf eine Verwarnung (etwa 30 Euro Verwaltungskosten) mit dem Hinweis an einem verkehrsspychologischem Seminar teilzunehmen, die Teilnahme ist freiwillig, Kosten etwa bei 350 Euro und es werden einige Punkte in Flensburg gelöscht.
Nimmt man nicht an diesem Seminar teil, hat man keine Nachteile, man verzichtet nur auf eine mögliche Punktereduzierung.
Zwei Monate nach dem Zugang dieses "Info-Schreibens" befindet man sich dann in der letzten Phase der probezeitbedingten Maßnahmen.
Ein dann weiterer A-Verstoß oder zwei B-Verstöße in der restlichen Probezeit führen zum Fahrerlaubnisentzug.
Die Sperrfrist vor Neuerteilung beträgt 3 Monate, der Antrag auf Neuerteilung etwa 180 Euro.
Die Probezeit läuft während dem Entzug NICHT weiter, sie pausiert und läuft erst wieder mit einer Neuerteilung weiter.
Der nächste A-Verstoß nach dieser Neuerteilung in der dann noch restlichen Probezeit, führt wiederum zu einem Fahrerlaubnisentzug.
Für die dann notwendige Neuerteilung (das wäre ja dann die Zweite) muss eine positive MPU nachgewiesen werden.
Momentan, wie Du mit Deiner ersten Frage schon richtig vermutet hast, passiert erstmal nicht sonderlich viel. Übliche Strafe und dann warten bis der Brief kommt.
Zwei Monate nach Zustellung dieses Schreibens wird dann aber das Schwert über Dich deutlich tiefer gehangen.