Leider ist das nicht so einfach wie du glaubst!
Der Käufer unterschreibt einen Kaufvertrag auf dessen
Rückseite die Vertragsbedingungen stehen, wenn dort unter Punkt "Abnahme"z.B steht das der Kunde bei nicht Abnahme 10% der Kaufsumme zu zahlen hat, steht meist dahinter:"Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusehen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist". Nun sprechen wir von einem Auto Kauf, das heißt ein Verkäufer hat eine Leistung erbracht und das Fahrzeug verkauft. Also erhält er von seinem Arbeitgeber eine Provision. Weiterhin wurde das Fahrzeug aufbereitet und für die Auslieferung vorbereitet. Z.B. HU/AU neu, eine Gebrauchtwagen-Garantieversicherung wurde angemeldet,ein Oelwechsel wurde gemacht usw. All das verliert seinen Wert wenn das Fahrzeug weiter auf dem Gelände des Verkäufers steht. Da der nächste Käufer, der das Fahrzeug z.B. erst in einem halben Jahr kauft, min. 24 Monate HU/AU haben will und auch eine neue Gebrauchtwagen- Garantieversicherung über 12 Monate erhält, na ja und der Verkäufer erhält für seine geleistete Arbeit wieder eine Provision. Auch kann der Händler die Verzinsung für die angenommenen 6 Monat in Rechnung stellen.Und das das Fahrzeug nach einem halben Jahr Standzeit wieder neu aufbereitet werden muß ist sicher jedem verständlich.
Jeder ist gut beraten sich mit dem Händler an einen Tisch zu setzen und eine für beide Seiten vertretbare Lösung zu finden. Viele Händler sind auch bereit die gezahlte Abstandssumme bei einem späteren Kauf ganz oder teilweise anzurechnen.
Es geht bei den meisten Händlern nicht um Geldschneiderei, sondern es ist eine Dienstleistung erbracht worden die auch bezahlt werden sollte.
Wenn man sich ganz sicher ist das die Aufwändungen und Kosten die beim Händler entstanden sind weit unter der pauschalen Abstandszahlung liegen sollte man den Rechtsweg einschalten. Aber Achtung eine pauschale Forderung kann durch Einzelnachweis der entstandenen Kosten auch ungültig werden und der Händler fordert nun seine vielleicht viel höheren Kosten vom Kunden zurück. So jedenfalls verstehe ich die Gestzeslage, werde mir aber nie Anmaßen, das Andere die das anders sehen " in der Vergangenheit leben". Recht haben und Recht bekommen, das ist in Deutschland leider nicht immer so einfach. Und was wirklich " sittenwidrig" ist kann nur der Richter entscheiden.