Hallo Bestatter u. Co, vielleicht könnt Ihr mir helfen. (habe alles eingescannt) und könnte es so übermitteln.
Mir wurde (Schweizer) der Fahrausw. in Deutschland wegen Angetrunkenheit am Steuer - entzogen. Nun bekam ich eine sehr teure "Bussen-Geld-Rechnung" und ich bin kurz vor der Pension und auf dem Existenz-Minimum. Es stand auf dem Schreiben, man könne noch "quasi Einspruch erheben". Das machte ich mit allen Unterlagen und begründet vom Betreibungsamt/Finanzamt das ich tatsächlich auf dem Existenz-Minimum bin und die "schreiben frech zurück"!! Aus Ihrem Schreiben ist nicht ERSICHTLICH das Sie auf dem Existenz-Minimum sind. Da schrieben wir erneut, wir glaubten dass Sie Unsere "SCHREIBEN gar nicht" durchgelesen haben. und unsere Bitte, Sie mögen doch die SCHREIBEN mal durchlesen und dann würden Sie sehen, dass wir auf dem Existenz-Mininum wären. SCHREIBEN der BEhörde zurück: nein, es bliebe bei dem, denn für Ihre Verhältnisse hätte mein Partner und ich immer noch "GENUG" um die Busse zu bezahlen. Die sind doch schizophr..........., wir leben doch mit ganz anderen Verhältnissen und ob ich in Deutschland von Harz vier lebe od. hier auf dem Existenz-Minimum ist doch eins und das selbe. ?? Wie sieht ihr das "Bestatter" od. sonst an Eure Fachleute? Sämtl. Briefe es sind ja nur 4-5 habe ich eingescannt und möchte ich senden. Aber wie kann ich die Hochladen? Und wenn Ihr mir einen Fachanwalt empfiehlt, könnt Ihr mir bitte einen empfehlen der sich mit dieser Materie Auskennt?
Liebe Grüsse und vorerst mal herzlichen, herzlichen DANK
(_Wie kann ich die Schreiben der Behöde Euch für die Beurteilung senden)??
Danke tausendmal, das GANZE bereitet mir schlaflose Nächte.
Hans und Gaby























