Auch auf die Gefahr hin, dass mir diese Frage in der Folge links und rechts um die Ohren gehauen wird, möchte ich sie trotzdem stellen:
Der Gesetzgeber in Deutschland erlaubt streng genommen dem mündigen, über 21 Jahre alten und sich nicht in der Probezeit befindlichen Autofahrer den Genuß von Alkohol. Warum tut er das? Böse Zungen behaupten, dass die Lobby der Produzenten alkoholischer Getränke hier ihren Einfluss geltend machen und gegen eine 0,0 Promille Verordnung beim Führen von Kraftfahrzeugen arbeiten. Dies soll insbesondere für das Bundesland Bayern gelten, wo es ja bekanntermaßen eine einflussreiche Bierlobby gibt, die nichts von einem totalen Alkoholverbot für Autofahrer hält. Die Gesetzeslage sieht, verkürzt dargestellt, folgendermaßen aus:
Für Führerscheininhaber in der Probezeit und Führerscheininhaber unter 21 Jahren gilt seit August 2007 beim Führen von Kraftfahrzeugen totales Alkoholverbot (0,0 )
Alle anderen "dürfen" bis zu 0,5 Alkohol im Blut haben und trotzdem mit dem Auto, Motorrad, Roller, Moped oder Mofa fahren, sofern sie nicht auffällig werden, unsicher fahren oder gar in einen Unfall verwickelt werden. Dann reichen bereits 0,3, um als fahruntüchtig eingestuft und mit entsprechenden Sanktionen belegt zu werden, sprich Fahrverbot, Geldstrafe bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis. Baut man jetzt einen Unfall oder überfährt man jemanden mit 0,2 Alkohol im Blut, müsste man theoretisch straffrei ausgehen, was ich mir allerdings nicht vorstellen kann.
Zurück zur Frage: warum erlaubt der Gesetzgeber also theoretisch den Genuß von Alkohol für Autofahrer, wenn auch nur in geringen Mengen? Soll man sein Glas Wein oder sein Glas Bier zum Essen trinken dürfen? Sollte es erlaubt sein, mit dem Kollegen auf seinen Geburtstag mit einem Glas Sekt anzustoßen? Fürchtet die Gastronomie um ihre Umsätze, wenn es nicht einmal mehr erlaubt ist, ein Pils zu trinken, wenn man hinterher noch Autofahren muss?
Bitte, es geht nicht darum, dass ich mich voll laufen lasse und hinterher auf allen Vieren zu meinem Auto krieche, oder mich an den gesetzlichen Grenzwert '"herantrinke". Aber als verantwortungsbewusster Autofahrer sollte es mir erlaubt sein, das Glas Wein, Bier oder Sekt zu trinken, ohne mein Auto kategorisch stehen lassen zu müssen. Liege ich da richtig?























