Habe ein fahrzeug privat über ein internetportal verkauft.Abholungstermin wurde per e-Mail vereinbart.2 tage vor dem vereinbartem termin bekam ich eine E-Mail folgenden Inhaltes:
Hallo,
mit Betrüben musste ich feststellen, dass Sie die Anzeigen für das KFZ in Mobile und Autoscout nicht entfernt haben. Im Gegenteil, Sie haben in beiden Portalen den Preis deutlich gesenkt. Ein Schelm, wer böses denkt."
Um das mal hier absolut klar zu machen, wenn ich am Dienstag zum vereinbarten Zeitpunkt in *** stehe und Sie, oder das erworbene KFZ nicht da sind, gehe ich mit einer kleinen DIN-A 4 Mappe mit Webseitenausdrucken und Accountinformationen zu einer Behörde, deren Außendienst Ihnen keine Freude machen dürfte.
Außerdem werde ich dann die Regel für Spaßbieter, die Sie in Ihrem Angebot aufgestellt haben, auf Spaßanbieter erweitern.
Ich hoffe, ich habe mich klar und unmissverständlich ausgedrückt.
Wünsche noch ein entspanntes Wochenende
Zitat Ende
Da ich aber das Fahrzeug nicht inseriert habe und für mich auch kein Grund bestand das Auto anderweitig anzubieten,fühlte ich mich jedoch bedroht und genötigt.Habe ihm dann mitgeteilt,das ich aus Gründen der von Ihm ausgesprochenen drohung vom Kaufvertrag zurücktrete.Jetzt möchte er Schadenersatz, da angeblich das gleiche auto erheblich teurer ist.























