Quack, es gibt keine "legale Austragung" eines Airbags.
Man kann zwar den Airbag austragen lassen, aber dadurch wird dieser Umbau nicht legal. Bei derartigen Abnahmen handelt es sich ausschließlich um eine Sachstandsfeststellung, dass der Airbag nicht mehr vorhanden ist, es handelt sich aber nicht um eine Zulässigkeitserklärung, dass dies jetzt so in Ordnung ist.
Derartiges kann kein Sachverständiger feststellen und bestätigen, egal wie gut er ist oder wie hoch er sitzt. Es ist ihm schon rein formal überhaupt nicht möglich, eine derartige Bestätigung zu machen.
Bei einer Rückrüstung eine Airbags ist die ECE-Richtlinie R29 - Schutz der Insassen - betroffen. Aufgrund der Produktsicherheit/ Produkthaftung ist für die Einhaltung der Produkt- bzw. hier der Fahrzeughersteller verantwortlich.
Ausschließlich der Fahrzeughersteller kann (und muss dann auch) eine Bestätigung geben, dass auch mit ausgebauten/ deaktivierten Sicherheitseinrichtungen, hier Fahrerairbag der Insassenschutz nach ECE-R29 nicht nachteilig beeinflusst wird.
Rein von der Logik dürfte schon klar sein, dass ein fehlender Airbag schon eine deutliche Verschlechterung gegenüber einem vorhandenen und betriebsbereiten Airbag darstellt.
Somit ist eine derartig positive Bestätigung des Fahrzeugherstellers schon rein aus technischer Sicht eine absolute Unmöglichkeit.
Abgesehen von der Verantwortung des Herstellers dann für Schäden eintreten zu müssen, die kein Hersteller dieser Welt übernehmen würde.
Ohne positive Herstellerbestätigung ist ein legaler Ausbau niemals möglich, völlig unerheblich, wer und was auch immer irgendwo "einträgt".