Zitat:
"Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung ,soweit dies gesetzlich zulässig ist."
Der Satz ist doch so völlig in Ordnung.
In der zweiten Satzhälfte steht das relevante, denn ein Ausschluss ist nicht gesetzlich zulässig und somit ist die erste Satzhälfte mit dem pauschalen Ausschluss ohne jede Wirkung oder Anwendbarkeit.
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Zitat
"Wird der Verkäufer jedoch zur Gewährleistung verpflichtet,so wird diese auf ein Jahr beschränkt."
Auch richtig, entspricht den gesetzlichen Möglichkeiten, die Gewährleistung wurde auf ein Jahr begrenzt - aber das ist doch noch nicht um.
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Zitat:
"Der Käufer hat sich ausgiebig mit der verkauften Ware beschäftigt ,ist Probe gefahren ..."
Das ist auch Deine Pflicht als Käufer, wenn man darauf verzichtet, ergeben sich keine zusätzlichen Pflichten für den Verkäufer.
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Zitat:
"und hat das Fahrzeug durch dritte fahrkundig begutachtet."
Interessiert nicht.
Dazu bist Du nicht gesetzlich verpflichtet, ob das gemacht wurde oder nicht, verändert nichts an Deinen Rechten oder Ansprüchen gegenüber dem Verkäufer.
Kein zivilrechtlicher (Kauf)-Vertrag, kann "öffentliche" Gesetze wie das BGB außer Kraft setzen. Somit gilt dieser Satz juristisch als wirkungslos, er ist einfach nicht vorhanden.
Wäre es möglich, dass man mit einem Vertrag Gesetze außer Kraft setzen kann, dann würde doch jeder
- mit seinem Steuerberater einen Vertrag schließen, dass man keine Steuern mehr bezahlen braucht,
- mit seinem Nachbarn einen Vertrag schließen, dass man die Stromrechnung nicht mehr bezahlen braucht,
Kann man ja alles machen, aber irgend eine Auswirkung hat das nicht.
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Zitat
"Ort der nacherfüllung des Sachmangelanspruchs ist der Sitz der Verkäufers."
Falsch!
Nach aktueller höchstrichterlicher Entscheidung ist der Ort der Mängelerfüllung der übliche Standort des Fahrzeugs, also am "Sitz" des Käufers.
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Zitat
"MÄNGEL : Gebrauchsspuren an der Karrosserie des Fahrzeuges,optische Mängel und unfallschäden sind dem Verkäufer bekannt."
Ist ja richtig, aber auch das verändert nichts an Deinen Ansprüchen.
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Zitat
"TECHNICHE MÄNGEL :Verschleiß der Teile"
Klassisches Eigentor und hier erkennbar, wie rechtssicher dies alles formuliert ist:
Verschleiß ist kein technischer Mangel, sondern gebrauchsübliche Abnutzung oder Alterung.
Insgesamt genau das, was ich vermutet habe:
beeindruckend viel Text, der sich wahnsinnig relevant und juristisch hochgradig wichtig anhört, mächtig einschüchternd und alles daran erklärt werden kann.
Aber dann doch tatsächlich so wichtig ist, wie ein Vermerk der vorwiegenden Bewölkung und Luftfeuchtigkeit am Verkaufstag - unwichtig, uninteressant, unerheblich, ohne jede Beachtung, weniger als der berühmte Sack Reis, der gestern in China umgefallen ist.
Hole Dir fach-kompetente Hilfe, Du wirst hier komplett verarscht.