Gewährleistung
Hallo.Habe mir einen Wagen gekauft bei VW MAHAG in München und wollte mal fragen wegen der Gewährleistung für den gekauften Wagen.Ich habe meinen alten als Anzahlung gegeben und den Rest finanzieren lassen.Hab mal irgendwo gelesen das man keinen Anspruch auf eine Gewährleistung hat wenn dein Alte als Anzahlung kommt.Vlt. habe ich es nicht so richtig verstanden das wegen wollte ich mal hier fragen.Übrigens der gekaufte ist 3 Jahre alt und hat auch eine Gebrauchtwagengarantie,aber es ist ja immer besser,in der ersten 6 Monaten,über die Gewährleistung die Mängel zu beseitigen,weil über die Garantie muss man immer ein Teil der Teilekosten tragen.
Danke im Voraus
Zitat:
"Hab mal irgendwo gelesen das man keinen Anspruch auf eine Gewährleistung hat wenn dein Alte als Anzahlung kommt."
Nein, das ist falsch.
Es kann zu anderen Problemen kommen, wenn im Rahmen der Gewährleistung das neue Fahrzeug gewandelt, also zB. wegen nicht behebbarer Mängel zurückgegeben wird.
Ist das in Zahlung genommene Altfahrzeug ein Bestandteile des Kaufvertrages vom neuen Fahrzeug (was es fast immer ist), dann wird es wie gezahltes Geld auch wieder "zurück getauscht".
Etwaige am Altfahreug vorgenommene Reparatur- oder Inspektionsarbeiten, die das Autohaus zur Vorbereitung eines Weiterverkaufs vorgenommen hat, müssen dann verrechnet, also dem Autohaus bezahlt werden.
Etwaige am Altfahreug vorgenommene Reparatur- oder Inspektionsarbeiten, die das Autohaus zur Vorbereitung eines Weiterverkaufs vorgenommen hat, müssen dann verrechnet, also dem Autohaus bezahlt werden.
Das ist wohll die Antwort auf meine Frage.Danke
"Etwaige am Altfahreug vorgenommene Reparatur- oder Inspektionsarbeiten, die das Autohaus zur Vorbereitung eines Weiterverkaufs vorgenommen hat, müssen dann verrechnet, also dem Autohaus bezahlt werden."
Wie wird es dan berechnet wen der Wagen schon verkauft wurde und sicher um paar Tausend Euro teuerer?
Wenn das Altfahrzeug mittlerweile weiterverkauft wurde, dann hat sich das von allein erledigt.
Es wird dann die Summe angesetzt, die auch im Kaufvertrag für die Inzahlungnahme vereinbart wurde, unabhängig ob das Autohaus beim Weiterverkauf einen Gewinn oder sogar Verlust gemacht hat.
Gewinn oder Verlust sind der übliche Geschäftsbetrieb und auch Geschäftsrisiko eines Händlers, eine Haftung bei einem Verlustgeschäft ist Problem des Händlers, ein "Rückgriff" auf Dich bei einem Verlust kann auch bei einer Rückabwicklung nicht vorgenommen werden.
Juristisch präzise Ableitung:
Rückabwicklung ist gesetzlich vorgegeben, wortgetreu muss Dir das Altfahrzeug zurückgegeben werden, da dies durch den Weiterverkauf jedoch nicht möglich ist, steht Dir ein Schadensersatzanspruch zu. Dein wirtschaftlicher Schaden ist exakt die Summe, die im Vertrag als Verrechnungsbetrag vereinbart wurde.
Ist das Altfahrzeug noch vorhanden, dann wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben der "Wandlung" tatsächlich wortgetreu alles zurückabgewickelt, somit auch das Altfahrzeug zurück an Dich.
Etwaig notwendige Reparaturen an dem Altfahrzeug hättest Du auch vornehmen müssen (Ersatz abgefahrener Bremsbeläge, ...) somit auch von Dir zu zahlen gewesen, wenn der Kauf/Inzahlungnahme nicht gewesen wäre, und sind schließlich auch Wert erhöhend für das (Dein) Altfahrzeug und müssen dann von Dir bei der Rücknahme erstattet werden.
Danke für Deine Antworten die hilfsreich sind.Ein erfolgreiches Jahr wünsch ich euch.