Kette ist ein "Verschleißteil" im Sinne der gesetzlichen Gewährleistung. Bei der gG geht es übliche oder nicht mehr übliche Alterung oder Abnutzung.
Dass sich eine Kette im Laufe der Zeit längt, ist deren völlig normales Verhalten, ansonsten würde man doch keinen automatischen Kettenspanner benötigen, der die zunehmende Längung ausgleicht.
Eine Kette reißt nicht, wie es ein "abgeschlurrter" Zahnriemen macht, also zumindest ist das ein doch nur sehr seltener Defekt, aber Längung, das ist völlig normal.
Jede Fahrradkette oder Motorradkette längt sich und muss nachgespannt werden, wenn sie zu sehr durchhängt. Passiert im Motor genauso und wird dort durch einen Kettenspanner automatisch nachgespannt.
Dass manchmal Ketten verbaut sind, die sich innerhalb der Motorlebensdauer auch übermäßig längen, dass der Spanner nicht mehr ausgleichen kann, ist unschön aber immer mehr "üblich".
VW ist so ein Kandidat, wo auch hier im Forum reisen Threads zu diesem Thema existieren, egal ob der 3.2 VR6 oder die relativ neuen 1.4 als TFSI/TSI/THW/..., die reihenweise bei schon 60.000 damit herumlaborieren.
Leider gehört ein Motor im Micra auch zu diesen Dingern, die damit nicht unauffällig sind.
Ausgehend von der Beschreibung und Vermutung des Werkstattmeisters gehe ich auch davon aus, dass es sich um die "zu lange" Kette handelt und aufgrund dieser wenigen Daten auch davon, dass es sich nicht um einen Gewährleistungsmangel handelt.
Mangel schon, aber eher nicht Gewährleistungsmangel für den der Verkäufer geradestehen muss.
Da allerdings noch keine 6 Monate seit dem Kauf vergangen ist, ist noch nicht die Beweislastumkehr eingetreten und der Verkäufer muss nachweisen, dass es keine Gewährleistung ist oder den Mangel beseitigen.
Was anderes sind
- die Batterie, das dürfte Zweifelsfrei übliche Alterung, konkret das Erreichen einer normalen Lebensdauer sein. Ein verstorbene Batterie hat auch nichts mit der Steuerkette zu tun.
- der Nockenwellensensor.
DAS wäre eigentlich eine klare Sache für die Gewährleistung gewesen, unabhängig, ob der nun wirklich defekt war oder nicht.
Da verstehe ich nicht, wie das ab lief, dass da was bezahlt werden musste.
Wurde da der Verkäufer überhaupt nicht aufgefordert, das zu beseitigen, sondern in eine "fremde" Werkstatt gegeben oder hat der Verkäufer da schon die Mängelbeseitigung verweigert?
Jetzt will die Werkstatt 150 Euro für eine Fehlersuche - welche Werkstatt?
Die vom Verkäufer oder "was Fremdes", wieso zu einer fremden Werkstatt, wenn der Verkäufer in der Gewährleistung stehen könnte?
Es ist auch zu vermuten, dass der Austausch von dem Ding unnötig war; Man hat zwar korrekt festgestellt, dass das Ding nur Müll erzählt, aber wenn der bereits Müll gezeigt bekommen hat - eine fehlerhafte Stellung der Nockenwelle, weil die Kette zu lang war/ist, dann hat der richtig gearbeitet.
Problem ist jetzt die Nachweisbarkeit, liegt alles in einer Hand, also die Reparatur der Kette bei der gleichen Werkstatt, dann geht das recht einfach über Aktion und Reaktion - dafür muss man aber die Kette in der (vermutlich) "falschen" Werkstatt reparieren lassen, was dann Geld kostet.
1.000 Euro zahlen, um 150 zurück zu bekommen, ist kein anzustrebendes Geschäftsmodell. Taktisch klüger, die 150 als "Lehrgeld" weg zu stecken und die Reparatur der Kette kostenlos über die Gewährleistung zu bekommen - wenn es denn über die Gewährleistung läuft.
Nach meiner Einschätzung hat man sich da selber ein zumindest kleines Ei auf den Kragen genagelt.
Ich würde den Verkäufer auffordern, einen Mangel im unruhigen Motorlauf, unübliche Motorgeräusche und Fehlermeldung der Motorkontrollleuchte besteht, zu beseitigen. Als Hinweis noch, dass ein befreundeter Werkstattmeister auf Probleme mit den Steuerzeiten und vermutlich der Steuerkette tippt.
Versuch macht kluch, und ein anderer Weg würde den Weg über die Gewährleistung immer mehr, vermutlich auch vollständig verbauen.