12Gebrauchtwagen.de12Neuwagen.de

Unsere Partnerseiten:

Und nu?

A
anon32625740
June 25, 2008

Würde mal sagen,... wenn ein Feiertag kein Werktag ist, was er ja nicht ist, sondern ein Feiertag,.....dann gilt auch das Schild an einem Feiertag nicht!

Bin aber lernfähig!

C
Crazyman
June 25, 2008

Also ich muß sagen, umso öfter ich das lese, umso weniger wüsste ich was da ets richtig ist!!
Weil eigentlich würde ich meinen, wenn da steht "Montag-Freitag", dannwürd ich sagen, is auch an einem Mittwoch der ein Feiertag ist, 30 angesagt!!
Andererseitz, wenn doch ein Feiertag ist, zählt das ja auch als Sonntag, also keine 30 km/h

A
anon94463063
June 25, 2008

Das ist wirklich verwirrend ... da saßen mal wieder die "Jungs vom Amt zusammen" und haben was nettes ausgeheckt.

Stimme eigentlich dem Mudder zu: gilt am Feiertag nicht.

Andere Meinungen?

A
anon18010486
June 25, 2008

Zwar nicht bei Tempolimits (ich fahre nie zu schnell), aber bei Parkverbot (es läßt sich in meinem Beruf nicht vermeiden, daß ich oft im Parkverbot parken muß), hab ich die Erfahrung gemacht, daß man sehr wohl einen Strafzettel bekommt, wenn man am Feiertag zwischen Mo und Sa wo parkt, wo 'Werktags' auf dem Schild steht. Ich wäre da vorsichtig.

B
Blecky
June 26, 2008

Ich denke die Aussagen sind recht klar.

"Werktags von xx bis xx Uhr"
bedeutet eben klar das dieses Verbot nur an Werktagen innerhalb der angegebenen Uhrzeiten gilt.
Ab Feiertagen gilt es nicht, da Feiertage eben keine Werktage sind.

Habe da zwar auch schon mal ein Knöllchen bekommen, - wie Bestatter wohl auch,- aber das wurde nach Widerspruch meinerseits unter Hinweis auf den Feiertag problemlos für nichtig erklärt.

Wenn da aber z.B. steht
"Montag bis Samstag von xx bix xx Uhr"
dann gilt das Verbot eben von Montag bis Samstag innerhalb der angegebenen Uhrzeiten, egal ob da Feiertage sind oder nicht.
Denn hier werden explizit die Tage genannt an denen das Verbot gilt!
Ein Unterschied zwischen Werktags und Feiertags wird da nicht gemacht.
Also auch wenn z.B, der Mittwoch ein Feiertag ist, so bleibt es doch ein Mittwoch und da gilt laut Angabe nunmal das Verbot.

So sehe ich das zumindestens.

Ach ja,
auch wenn viele am Freitag schon ins Wochenende gehen können, und alle öffentlichen Stellen Samstags geschlossen haben -
der Samstag ist gesetzlich ein Werktag!

Alles liebe,

Blecky

A
anon60508382
June 26, 2008

Wenn man echt ein Erbsenzähler wäre, könnte man sich schon darauf berufen, dass da Montag bis Freitag steht- ohne die Möglichkeit zu berücksichtigen, dass einer dieser Tage ja ein Feiertag sein könnte.
Tatsächlich aber ist sicherlich gemeint, "außer, wenn einer dieser Tage ein Feiertag ist" und vorsichtshalber würde ich mich daran halten.
Denke, selbst vor Gericht würde einem gesagt werden, dass dieses praxisorientierte Denken von einem Autofahrer erwartet wird.
Aber eindeutig formuliert ist es nicht. Mich nervt so was auch. Man bedenke mal den Aufwand und das Geld, bis solche Schilder stehen- und dann das...

A
anon32625740
June 26, 2008

"....Denke, selbst vor Gericht würde einem gesagt werden, dass dieses praxisorientierte Denken von einem Autofahrer erwartet wird. ....."

Wenn Du da mal nicht zuviel verlangst.

Ich möchte nur, das jemand "blinkt", wenn er zum Überholen ansetzt oder links abbiegt.

Selbst dies ist offensichtlich für die meisten Autofahrer zu schwierig und da verlangst du, dass die beim Fahren denken.

Wenn das mal gut geht!

T
Tucson2007
June 25, 2008

Soooooo ihr lieben Liebenden.... ich hätte dann auch mal wieder ne Frage. 🙂
Jeder kennt ja wohl die 30er Schilder mit dem Nachsatz unten drunter "Werktags 7-19" oder ähnlich....klar...Montags bis Samstags...alles soweit logisch. Neuerdings hängen hier welche mit dem Nachsatz "Montags bis Freitags 7-19"....NORMALERWEISE auch klar,nur.....wenn jetzt Mittwoch ein Feiertag ist.... ist ja zwischen Mo. und Fr. ... also auch 30 ? Andererseits ist ja Feiertag,also auch keine Schule/Kindergarten. Gebt mal laut. Oder haben evtl. unsere Experten hier sich wieder selber n Ei gelegt ?

Schönes fußballgucken und ordentliches abfeiern euch allen......ohne Alk ODER ohne Auto

T
Tucson2007
June 25, 2008

Na Halleluja...........da bin ich ja froh,das ich nich der einzige bin,den es zum "koppkratzen" gebracht hat !!!!! 🙂 🙂

M
mic
June 25, 2008

ich glaub, crazyman hat recht. bin mir da abba auch net so sicha gelle ☺️

wenn net dran steht "feiertag"/"werktag", aber "montag - Freitag", dann gilt das schild auch an nem mittwoch (selbst wenn da feiertag ist, oder der papst die pille erlaubt).
naja, wie bereits fröhlich mitmenschen vor mir gesagt haben: da wohl ebba langweilig 🙂

gruß,
mic