Mit der Fahrerlaubnis Klasse "B" darf man einen Anhänger ziehen,
dessen zulässiges Gesamtgewicht nicht höher als der Leergewicht des Zugfahrzeugs sein darf
und die zulässige Gesamtmasse des Zuges nicht mehr als 3.500 kg beträgt.
Also zulässiges Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs plus zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers nicht mehr als 3.500 kg.
Art des Anhängers ist dabei völlig egal, also ob ein- oder mehrachsig, Drehschemellenkung oder was auch immer, spielt keine Rolle, es zählen ausschließlich die oben genannten Gewichtsangaben.
Aber bitte nicht "schönschummmeln" beim Rechnen. Wenn es für den Fahrer erkennbar war, dass die Anhängelast höher als das Leergewicht des Zugfahrzeugs war, dann handelt es sich nicht mehr um eine relativ harmlose Überladung, sondern schon um ein Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Also nicht einfach einen Kaltblüter zum Shetlandpony erklären, damit es mit einem Twingo funktioniert und hoffen, dass es niemanden auffallen wird 😉
Das muss schon halbwegs passen und auch den Sattelkram, Futter, Trinken und sonstiges Zeugs im Hänger nicht ganz unterschlagen, Polizei rechnet dafür pauschal 30-50 kg. Sollte man auch machen, wenn das drin ist.