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Btr. : Behindertenparkplatz

A
anon80493273
June 30, 2008

meine Frage lautet : Kann ich mich mit einen Behidertenausweis 60% mit Begleitung auf Behindertenparkplätze ohne Zusatzschild blauen Ausweis Parken ? Vielen Dank für die Auskuft Ihr U. Stenzel

A
anon32625740
June 30, 2008

Servus!

Behindertenparkplätze dürfen nur von einem Personenkreis benutzt werden, in deren Ausweis ein "G" für gehbehindert vermerkt ist. Die blaue Karte zum ins Auto legen gibt es für diesen Personenkreis automatisch dazu. Ferner dürfen Fahrzeuge dort parken, die eine gehbehinderte Person befördern.

Eine bestimmter Behinderungsgrad alleine berechtigt nicht zum Parken auf einem Behindertenparkplatz.

Hoffe ich konnte helfen!
Gruß M.

B
Blecky
June 30, 2008

Mudder,
fast richtig smile

Das Merkzeichen "G" reicht nicht aus!
Es muß das Zeichen "aG" oder "Bl" vorliegen

Auch dann reicht aber der Behindertenausweis alleine - wie Mudder schon sagte - nicht aus, egal welche Merkzeichen oder wieviel % da drinstehen.

Es kann jedoch, sofern die Merkzeichen aG oder Bl (außergewöhnlich Gehbehindert oder Blind) vorliegen bei der zuständigen Behörde (meist Straßenverkehrsstelle oder Ordnungsamt) eine Sondergenehmigung beantragt werden und man erhält dann den neuen, in der Europäischen Union einheitlichen blauen Parkausweis.

Die bisherigen Parkausweise ohne Lichtbild sind noch bis zum 31. Dezember 2010 gültig.

Der blaue Parkausweis muss beim Parken auf einem Behindertenparkplatz gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden.
Es reicht nicht aus, wenn ein Schwerbehindertenausweis im Fahrzeug ausliegt – es muss der genannte blaue Sonderparkausweis ausliegen.

Grüße,

Blecky

A
anon18010486
June 30, 2008

Blinde fahren zum Behindertenparkplatz und parken da? Jetzt wird mir einiges klar. Mindestens zehn von denen begegnen mir jeden Tag auf dem Weg dorthin.

B
Blecky
June 30, 2008

Wieso?
Was ist denn daran ungewöhnlich?
das kann hier in Deutschland doch jeder - mit geschlossenen Augen Autofahren meine ich.
Must nur mal auf der Autobahn fahren, da siehst Du das ganz deutlich!

Aber mal im Ernst, auch ein blinder kann selbstverständlich diesen Parkausweis beantragen und ihn dann im Fahrzeug des jenigen der Ihn zum Zielort gebracht hat auslegen. Somit kann er auch den Behindertenparkplatz nutzen.
Diese parkplätze liegen meistens nahe den Eingängen von Veranstaltungsorten oder Supermärkten, machen also auch einem Blinden das Leben etwas leichter!

Liebe Grüße,

Blecky

A
anon32625740
June 30, 2008

O.K. Blecky
Wieder was gelernt. Danke!

Bei den Blinden auf den Behindertenplätzen muss man aber zwei Arten unterscheiden. Die blinden Blinden und die, die das Schild nicht sehen.

Und die, die den Knall nicht gehört haben und dort parken. Das sind dann aber Sonderfälle,..taube Blinde!

B
Blecky
June 30, 2008

Mudder, - absolut korrekt!

Liebe Grüße,

Blecky