a) ein vorhandenes oder auch nicht vorhandenes Schild verändern nichts an der Möglichkeit abschleppen zu lassen oder nicht.
Genauer: es darf immer und überall abgeschleppt werden, es geht nur darum, wer die Kosten am Ende tragen muss.
b) es gibt nirgends eine "Erlaubnis für eine Beschädigung", der Verursacher ist immer schadensersatzpflichtig. Falsch oder auch unzulässig zu parken ist nie die Ursache einer Beschädigung.
zu beachten 1:
Zahlen muss der Verursacher, also derjenige, der den Kratzer tatsächlich gemacht hat, vermutlich somit der Abschleppfahrer, in dessen Verantwortung bzw. Haftung die Firma über deren Betriebshaftpflicht.
Derjenige, der den Abschleppvorgang beauftragt hat, nicht (sofern er nicht den Kratzer selbst verursacht hat). Wer den falschen Mond anbellt, wird nicht weit kommen.
zu beachten 2:
Die Beweislast, wer etwas behauptet, der muss es beweisen. Wenn ich behauptet, dass Du einen Schaden verursacht hast, dann muss ich beweisen, dass dem auch so ist. Dir ist es schließlich unmöglich zu beweisen, dass Du nichts angestellt hast.
zu beachten 3:
Klageberechtigung, einen Schadensersatz kann nur der Geschädigte verlangen und das ist der Eigentümer des geschädigten Gegenstands. Handelt es sich zB. um ein Leasingfahrzeug, dann ist der Eigentümer der Leasinggeber. Klagt der Fahrer oder Fahrzeughalter, dann geht das in die Hose, weil diese beiden Personen keinen Anspruch haben, es ist nicht ihr Eigentum.
Grundsätzlich alles ganz einfach, aber im Detail gehen dann doch viele Dinge nicht so aus, wie man es gerne hätte, weil auf einige dieser Grundsätzlichkeiten nicht ganz so geachtet wurde, wie es erforderlich ist.