Zulassung eines Importrollers; ordnungsgemäß verzollt aber ohne Kraftfahrzeugbrief; mit Unbedenkli
Zulassung eines Importrollers; ordnungsgemäß verzollt aber ohne Kraftfahrzeugbrief; mit Unbedenkli (Zulassung)
War das die Frage?
OK, also eine Zulassung eines Importrollers ist definitiv zu empfehlen, zumal es ja auch eine diesbezügliche Vorschrift gibt. Oder, was war die Frage?
Es wäre schon sinnvoll und äußerst hilfreich für mich als Beantworter Deiner Pseydofrage, wenn man mit etwas mehr Detailverliebtheit auch eine Frage stellt, aus deren Sinn hervorgeht, was Du eigentlich wissen möchtest.
... ist möglich. Verlustmeldung über den KFZ-Brief (evtl. per eidesstattlicher Versicherung des Vorbesitzers) und Eigentumsnachweis (z.B. Kaufvertrag)sind nötig.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung des KBA, dass der Roller nicht zur Fahndung ausgeschrieben ist, muss natürlich auch dazu.