Hier braucht man sich nicht sonderlich warm anziehen, auch nicht wegen den moralisch sehr grenzwertigen Anmerkungen einiger anderer hier, hier passiert nicht viel.
Geschwindigkeitsverstöße bis max. 20 km/h über soll sind ohne jede Punkte, damit ohne jede Folgen für die Probezeit und werden auch nur als Verwarnungsgeld, also ohne jede Verfahrensgebühren, kassiert.
Im schriftlichen Verwarnungsgeldverfahren gibt es nicht mal eine Täterfeststellung, somit keine für die Probezeit verwertbare und damit relevante Zuordnung zwischen Tat und Strafe.
Bezahlen und vorbei.
Das mit den mehr (A-Verstoß) oder weniger erheblichen (B-Verstoß) Ordnungswidrigkeiten betrifft nur die Zuordnung der Punkte und Punkte gibt es erst ab einem Bußgeld von 40 Euro.
Bei Geschwindigkeitsverstößen sind das Überschreitungen ab +21 km/h über soll.
Für die Probezeitmaßnahmen sind ein erheblicher oder zwei weniger erhebliche Verstöße ausschlaggebend. Also ab einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen innerhalb der Probezeit.
Bußgeld-bewehrte Geschwindigkeitsverstöße, also ab +21 km/h über soll, sind immer "erheblich", also ein A-Verstoß. Zu den weniger erheblichen Verstößen, also B-Verstöße, gehört zB. die Handynutzung am Steuer.
Was die "Gefährdung des Straßenverkehrs" oder "Sachbeschädigung" angeht, das sind klassische Straftaten, die ganz sicher nicht das Bußgeld erhöhen. Wenn auf dem Blitzerbild zu sehen ist, wie der Fahrer den Beifahrer ermordet, dann erhöht das nicht das Bußgeld für den Geschwindigkeitsverstoß.
Der bzw. ein Geschwindigkeitsverstoß wird bei Straftaten überhaupt nicht mehr beachtet, das fällt dann einfach unter den Tisch.
Und was den moralischen Zeigefinger angeht:
62 gefahren bei 50 soll, ja sollte man tatsächlich nicht machen, da ist man oft ein Verkehrshindernis für die Anderen, meist für die, die den Zeigefinger heben 😉.
Aufpassen und auch nicht zu oft, einmal pro Woche kann tatsächlich auf Dauer zu einer MPU führen.
Viel wichtiger ist das mit der "angepassten Geschwindigkeit". 62 bei 50 soll sind oft recht harmlos, 25 bei 30 soll können in einer engen Wohnstraße in der Nähe einer Kindertagesstätte viel zu schnell sein.