12Gebrauchtwagen.de12Neuwagen.de

Unsere Partnerseiten:

Ist es gesetzlich möglich, die Nebelscheinwerfer durch blaue LED´s zu ersetzen?

A
anon88635555
July 17, 2008

Ist es gesetzlich möglich, die Nebelscheinwerfer durch blaue LED´s zu ersetzen? (Recht)

C
Cb80
July 17, 2008

Gute Frage!

Ich hab mal meine Standlichtbirnen durch blaue birnen ersetzt und durfte gleich mal Strafe zahlen!

von daher denke ich mal nein.

A
anon32625740
July 17, 2008

Blaues Licht ist in jeder Form in D verboten.

Bei einer Kontrolle kostet das richtig Euros!

Im Übrigen bist dann gleich ein Kanidat für eine ausgiebige Fahrzeugkontrolle und auch garantiert bei jeder ganz vorne dabei!

A
anon58550229
July 17, 2008

ALLE Beleuchtungseinrichtungen am Auto müssen ein sog. E-Prüfzeichen mit Prüfnummer haben (auch Rückleuchten, Blinker usw.), ansonsten erlischt die ABE des Autos ... und damit der Versicherungsschutz. Für Deine blauen LED's wirst Du mit ziemlicher Sicherheit kein E-Prüfzeichen haben, is'nt it?!

Wie meine Vorredner schon sagten: Zudem ist blaues Fahrlicht in der EU generell verboten; nur weißes .. und übergangsweise länderspezifisch noch gelbes Licht (z.B. in Frankreich bis 1993 vorgeschrieben)