Zitat:
"Ist es denn nicht so, daß ein Mangel festgestellt und dessen Abstellung Vertragsbestandteil wurde?"
Ja, vom Grundprinzip ist es ganz einfach, nur die Details machen es manchmal kompliziert(er).
A hat einen Mangel entdeckt, B hat zugesichert diesen Mangel zu beseitigen und nun sagt B nach einer Kontrolle, dass da kein Mangel vorhanden ist - und nun?
Beide sagen etwas gegenteiliges, einer irrt sich, aber wer von den beiden?
Somit muss man Fakten schaffen:
Ein Messprotokoll, wo der Istwert aufgenommen wurde, eine Tabelle mit den Sollwerten der Herstellervorgabe und dann verglichen werden kann, passt oder passt nicht.
Nach Herstellerwerten in einem Forum fragen, das ist ohnehin taktisches Glatteis: Wie toll wird ein Auftritt bei dem Händler mit einem Ausdruck eines Forenbeitrags mit Zahlenwerten von einem "Hosenmatz" wohl sein?
Ist das eine Kopie eines technischen Datenblatts oder eine Mail mit dem Aufdruck "Fiat-Deutschland", dann sieht das schon ganz anders aus.
Zitat:
"Muß in dem Fall nicht der Vertragsbestandteil völlig unabhängig von irgendwelchen Werksvorgaben erfüllt werden?"
Wo soll denn etwas hin verändert werden, um gleichzeitig zwar "richtig" zu sein, aber nicht mit den Werkvorgaben übereinzustimmen?
Die Werksvorgabe definiert doch, was richtig und was falsch ist. Steht in der Werksvorgabe etwas von "0-1", dann ist jeder Wert von 0-1 richtig, 0,01 ist auch nicht richtiger oder falscher als 0,99.
Alle Werte liegen innerhalb der Vorgabe, alle Werte sind richtig. Auch ein 0,5 ist nicht das optimal Beste, es ist die mathematische Mitte, mehr aber auch nicht.
Wenn man zwischen 0 Euro und 1 Euro verdienen kann, dann ist es nicht das optimal Beste mit 50 Cent nach Hause zu gehen.
Wird (bei diesem Beispiel bleibend) ein 0,01 tatsächlich, also als Istwert festgestellt und von A als Mangel bezeichnet, dann sind nicht die tatsächlich vorhandenen 0,01 falsch, sondern A ist (mit seiner Meinung) falsch.
Hier ist das Problem (in der Fragestellung nicht erkennbar), wie belastbar sind die Angaben von A, haben die tatsächlich gemessen, festgestellt und objektiv nachvollziehbar dokumentiert, oder war es ein mündlicher Hinweis auf Grund von einem Bauchgefühl, weil irgendwas komisch aussah?
Wird es jetzt "amtlich" mit der Einhaltung von Vertragsinhalten oder auch der Gewährleistung, dann braucht man objektiv belastbare Dinge.