Der Kaufvertrag steht als Synonym für "Eigentumsnachweis"
War/ist das Fahrzeug im EU-Ausland auf denselben Halter zugelassen wie es in Deutschland geplant ist, dürfte damit der Eigentumsnachweis erbracht sein.
Ob es in Spanien einer expliziten Abmeldung/Stilllegung des Fahrzeugs bedarf, solltest Du noch vor Ort in Spanien erfragen; in Frankreich z.B. gibt's den Verwaltungsakt der Stilllegung eines Fahrzeugs gar nicht; lediglich bei Verkauf erfolgt eine postalisch zu erledigende Formularmitteilung an die zuständige Präfektur.
Sollte das Fahrzeug jedoch in Spanien abgemeldet werden müssen, kann die Überführungsfahrt auch mit international gültigen Überführungskennzeichen erfolgen.


























