Für was soll das Gutachten gut sein, außer dass man dafür einen ordentlichen Betrag bezahlen muss und nicht mehr so viel von diesem lästigen Geld auf dem Konto hat?
Ansprüche bestehen nicht, egal was auch immer das Gutachten ergeben wird.
Im Rahmen der Garantie nicht:
Garantie ist immer freiwillig, wird eine gegeben, dann muss diese sich an gesetzlichen Vorgaben messen, aber nur insoweit, wie diese Garantie auch gegeben wurde.
Da bei einer Garantie grundsätzlich sogenannte Verschleißteile, also Bauteile, die einer gebrauchs- oder nutzungsüblichen Abnutzung unterliegen, ausgeschlossen sind, gibt es hier grundsätzlich keine Ansprüche.
Außerdem dürfte eine ausgesprochene Garantie bereits abgelaufen sein.
- im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung auch nicht
hier haftet der Verkäufer (nicht Hersteller) für 24 Monate ab dem Verkauf für bereits beim Verkauf vorhandene, aber zu dem Zeitpunkt verdeckte Mängel.
Somit besteht hier eine uneingeschränkte Haftung für konstruktive oder produktionsbedingte Mängel (zB. falsche oder mangelhafte Montage) und auch für Verschleißteile (jedoch nicht für Verschleiß, also die Abnutzung selbst), aber eben nur für den Zeitraum von 24 Monaten ab dem Verkauf und die sind hier bereits abgelaufen.
Somit bestehen hier keinerlei Ansprüche, völlig unabhängig, was hier ein Gutachter auch immer feststellen wird. Ohne existierende Ansprüche wird man auch nichts "durchsetzen" können.
Eine Kulanz ist eine rein freiwillige Beteiligung an Reparaturkosten, wenn keine Ansprüche bestehen. Eine Kulanzbeteiligung "durchsetzen" oder "erzwingen" ist schon vom Grundsatz unmöglich. Könnte man etwas erzwingen, dann hätte man einen Anspruch, aber es gibt keinen Anspruch auf eine freiwillige Leistung.
Man kann jederzeit einen Kulanzantrag stellen, vielleicht beteiligt sich Ford-Deutschland, aber die Chance zu einer Beteiligung bei einem Verschleißteil mit knapp 90.000 km Laufleistung sollten schon realistisch und auch etwas objektiv eingeschätzt werden.