Auch in den früheren Zulassungspapieren mit "Brief" und "Schein" waren nicht alle ab Werk zulässigen Rad/Reifen-Kombinationen aufgeführt.
Bei meinem letzten Fahrzeug mit noch "alten Papieren" waren auch drei Kombinationen in den Papieren aufgeführt aber auch nicht Größe, die ab Werk mitbestellt und ausgeliefert wurde.
Da waren insgesamt acht verschiedenen Kombinationen zulässig, zwei davon mit unterschiedlichen Größen von vorn zu hinten. Wären alle aufgeführt gewesen, hätte es schon ab Werk einen angehefteten Anhang am "Schein" gegeben.
Einfach bei einem Vertragshändler vorbeifahren, der hat verbindliche Listen, was ab Werk für den Wagen zulässig ist.
Diese Liste muss aber nicht mitgeführt werden, da - wie schon geschrieben - die Polizei bei einer Kontrolle die Unzulässigkeit nachweisen muss, nicht Fahrer oder Halter die Zulässigkeit.