Ein Original-Auspuff hat eine EU-Typprüfung bzw. E-Zulassung und eine E-Zulassung (wie auch OEM oder ABE) bedeutet nicht automatisch "eintragungsfrei".
Erst unter Einhaltung der genannten Auflagen kann eine Eintragungsfreiheit existieren.
Somit gibt es Auspuffanlagen mit fahrzeugspezifischer E-Zulassung (EU-Typprüfung), die eintragungspflichtig sind.
Ebenso wie es Situationen gibt, in denen selbst ein Hersteller-Serienauspuff-Originalteil plötzlich eintragungspflichtig wird.
Eintragungsfreiheit ist gegeben, wenn dies auch im Gutachten genannt wird, was rein verwaltungsrechtlich in einem TG nicht sein kann.
Ein TG ist grundsätzlich immer eintragungspflichtig, daraus jedoch eine pauschale Eintragungsfreiheit bei den anderen möglichen Varianten / Gutachten abzuleiten, ist "brisant", klassisch falsch.
Genau daraus bildet sich dann auch die rechtliche "Lücke", die einige Teilehersteller nutzen:
Bei einem Bauteil mit E-Zulassung muss dem Käufer nicht das zugehörige Gutachten ausgehändigt werden, somit erfährt der Käufer überhaupt nicht irgendwelche existierenden Auflagen oder eventuell auch eine Eintragungspflicht. Der Fahrzeughalter, wie auch Fahrer ist aber dafür verantwortlich, dass er diese (ihm unbekannten Auflagen) einhält oder macht sich strafbar.
Aus eben dieser Verantwortung ist der Halter (jetzt und mit Fristsetzung) in der Pflicht, den begründeten Verdacht der Unzulässigkeit des Fahrzeugs, hier spezifiziert des Auspuffs, zu entkräften oder zu beseitigen.
Wenn Korinther, dann doch richtig:
Es gibt hier nur ein "Verdacht auf technische Unzulässigkeit", zu mehr ist die Polizei rein formal nicht in der Lage. Die Polizei kann keine Feststellung einer technischen Unzulässigkeit treffen, Ausnahme sind erkennbare Beschädigungen.
Somit der Mängelschein, der zum Nachweis der Zulässigkeit auffordert. Das kann nun, je nach Situation, sehr unterschiedlich sein:
Entweder durch entsprechende Papiere, dass der Auspuff so zulässig ist, dann bleibt das folgenlos, also straffrei, weil der begründete Verdacht sich nicht bestätigt hat.
Oder durch Bestätigung der Zulässigkeit durch einen technischen Sachverständigen (nicht Abnahme/ Eintragung), der bestätigt die technische Zulässigkeit, erklärt damit den Verdacht als unbegründet, alles erledigt, straffrei.
...
Oder durch Bestätigung einer Werkstatt auf einer Reparaturrechnung, dass der Auspuff zwar zulässig, aber defekt war und nun repariert ist. Technische Defekte müssen zwar repariert werden, sind aber nicht "verboten", auch hier keine weiteren Folgen, es bleibt straffrei
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Oder das Ding ist so wie es jetzt ist tatsächlich nicht zulässig und durch Veränderung des aktuellen Zustands, zB, der erforderlichen Abnahme / Eintragung durch einen Sachverständigen oder zB. auch der Montage eines zulässigen Auspuffs wird der technisch zulässige Zustand erreicht.
Dies hat dann allerdings zur Folge, dass aus dem Verdacht einer Unzulässigkeit zum Zeitpunkt der Kontrolle eine Tatsache geworden ist.
Das Fahrzeug mag jetzt zwar in Ordnung sein, war es aber "damals" nicht und somit war "damals" eine Ordnungswidrigkeit begangen worden, die bestraft werden kann.
Beim Auspuff wären das für den Fahrer 50 Euro + 3 Punkts A-Verstoß, für den Halter 75 Euro plus 3 Punkte B-Verstoß.
Manchmal sieht die Polizei von einer weiteren Strafverfolgung ab, das Fahrzeug ist jetzt wieder in Ordnung und der Rest läuft unter Opportunitätsprinzip, umgangssprachlich "Gnade vor Recht", oft genug bekommen allerdings auch bei getrennten Personen von Fahrer/Halter auch beide einen Bußgeldbescheid.
Selbst wenn der Auspuff immer noch das völlig unveränderte, serienmäßiges Originalteil der Werksauslieferung wäre, würde sich rein überhaupt nichts am nun notwendigen Ablauf der Nachweises verändern.
Und da Polizisten auch nicht völlig ahnungslos beim Thema der unzulässigen Fahrzeugveränderungen ist, gehe ich mit recht großer Wahrscheinlichkeit schon davon aus, dass der Auspuff nicht unbedingt serienmäßig ist.
Es gibt zwar auch Polizisten, die bei Lexus-Style Rückleuchten selbst dann schon Verdachtsmomente bekommen, wenn die an einem Lexus sind, aber selbst das schützt nicht, dass man als "Verdächtiger" dann das klären muss.


























