Fahrradbeleuchtung ist eigentlich ganz einfach, unverständlich wird es nur dann, wenn man der Vorschrift nicht glauben kann, aber es stimmt tatsächlich: Fahrräder müssen eine schlechte Beleuchtung haben, nur die ist sowohl zulässig, wie auch vorgeschrieben:
Beleuchtung ist eine Dynamo-gespeiste Beleuchtung, vorne der klassische Scheinwerfer mit der nur funzeligen Glühbirne, hinten rotes Rücklicht.
Auch wenn dies aufgrund der LED-Entwicklung alles nur noch Steinzeit ist, das muss wirklich so.
Fahrrad muss immer diese Beleuchtung fest angebaut haben, auch wenn man niemals bei "dunkel" fahren würde.
Zusätzlich erlaubt ist es, wenn diese klassische Dynamobeleuchtung über eine sogenannte "Standlichtschaltung" durch eine integrierte Batterie verfügt.
Zusätzlich erlaubt ist EIN abnehmbarer Batterie- oder Akku-betriebener Frontscheinwerfer.
Bein Rennrädern unter 11 kg Gewicht kann die Dynamo-Beleuchtung dann entfallen, wenn eine zugelassene Batteriebeleuchtung inkl. passendem Ersatzakkus mitgeführt werden. Auch am hellen Tag mitten im Sommer.
Die Beleuchtungseinrichtungen müssen fest montiert sein, dürfen während der Fahrt nicht vibrieren können, weiterhin müssen sie zugelassen sein und das ist dieses wellenförmige Symbol.
Und das war es schon, zwar noch die üblichen Reflektoren, aber an "aktivem" Licht ist nicht mehr, nicht weniger und nichts anders zugelassen.
Nichts was blinkt oder zuckt und auch nicht, wenn es sehr gute Beleuchtungen im Fahrradzubehör gibt, die die Erkennbarkeit eines Radfahrers und auch seine "Sehfähigkeit" der Fahrbahn tatsächlich deutlich verbessern.