Guten Morgen,
mein Vater kaufte, vor exakt 16 Tagen einen gebrauchten Golf IV, Baujahr 2002 mit 80tkm.
Am Montag leuchtete dann nach 6km Fahrt die Motorwarnleuchte auf, worauf er zu einer Werkstatt fuhr und das Auto durchchecken lies. Das Ergebnis: eine defekte Ölpumpe, wodurch der Motor Schaden nahm und nun ersetzt werden muss.
In dem Kaufvertrag mit dem Gebrauchtwagenhändler, einer GbR, steht nun das eine Mängelprüfung seitens des Verkäufers nicht vorgenommen wurde und somit keinerlei Haftung bei schon vorhandenen Schäden übernommen würde. Eine Gebrauchtwagengarnatie wurde abgeschlossen, diese würde aber wegen des Kilometerstandes nur 70% der Kosten übernehmen.
Nun zu meiner Frage.
Sehe ich es richtig, dass eine solche Freizeichnung und ein damit Verbundener Rücktritt der gesetzlichen Gewährleistung nicht möglich ist und der Verkäufer den Mangel auf eigene Kosten beheben muss?
Grüße,
Caboath


























