Die übliche oder bekannte gesetzliche Gewährleistung, richtiger Sachmangelhaftung, findet sich im BGB und regelt das Verhältnis eines Verkäufers gegen Endverbraucher - was hier nicht vor liegt, also nicht in Betrachtung kommt.
Die Gewährleistung im B2B regelt das HGB und das eher nur sehr rudimentär:
Gewährleistungszeitraum beträgt 12 Monate und beginnt ab Gefahrenübergang, also der Übergabe des Herstellers/Großhändlers an den Spediteur. Liegt Ware einige Zeit auf Lager, läuft bereits die Uhr und Ansprüche gegen den Lieferanten können uU. schon verjährt sein, bevor das Teil beim Endverbraucher eingebaut wird.
Der Käufer ist von der ersten Sekunde in der Beweislast. Klassischer Anspruch: wer etwas fordert, der muss seine Forderung auch begründen/beweisen.
Der Anspruch an den Sachmangel ist der gleiche, nicht erkennbar aber bei Auslieferung bereits vorhanden.
Die Gewährleistung bezieht auf die gelieferte Leistung, somit üblicherweise nur auf das Teil selbst und nicht eventuell spätere bzw. zugehörige Einbaukosten in das Kundenfahrzeug.
Das war es auch schon, und daher haben viele "Zwischenhändler" wie zB. Werkstätten entsprechende individuellen Verträge mit den Lieferanten, die die Gewährleistung erweitern. Bei Vertragswerkstätten sind deutliche Erweiterungen praktisch immer Bestandteil dieser vertraglichen Bindung.
Hat man keinen individuellen Vertrag, sondern nur das HGB als einzige Rechtsgrundlage, trägt man einen nicht unerheblichen Teil des Risikos selbst.
Als Antwort zu 1) und 2)
Erstattung Teile, wenn der Teilekauf noch keine 12 Monate her ist.
Weiterhin zu 2)
Komische Fragestellung. Die Sachmangelhaftung umfasst alle Bauteile in gleicher Weise, egal ob Thermostat, Lima oder Bremsbelag. Es gibt keinen Ausschluss von Verschleißteilen, sondern nur vom Verschleiß selbst.
Wobei die korrekte Bezeichnung nicht "Verschleiß", sondern "übliche Alterung oder übliche Abnutzung" ist.
Der Bremsbelag selbst ist uneingeschränkter Bestandteil der Sachmangelhaftung. Die Abnutzung, also der Abrieb jedoch nicht.
Bricht ein Bremsbelag, dann ist das ein Sachmangel, ist nach ausreichend Kilometer weniger oder kein Belag vorhanden, ist das übliche Abnutzung.
Eine ausgeblichene Lackschicht ist "übliche Alterung", wenn der Lackzustand zum Fahrzeugalter passt.
Die Definition für dieses "üblich" ist 50% der durchschnittlichen Lebensdauer dieses Bauteils bei diesem Fahrzeug mit dieser Motorisierung.
Wenn eine Lima durchschnittlich 150.000 km bei diesem Fahrzeug hält, dann ist die Grenze der Sachmangelhaftung bei 50% = 75.000 km. Geht sie früher über die Wupper, dann ist es unüblich und wäre innerhalb der 12 Monate eine Sache für die Sachmangelhaftung, geht sie später (km) über die Wupper, dann ist es vielleicht erhöhte Abnutzung/Alterung aber kein Sachmangel gem. der Definition mehr.