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Einspruch

A
anon18010486
August 03, 2008

einspruch (Sonstiges / Quasselecke)

A
anon32625740
August 03, 2008

Als "Weber" braucht man keine Fahrerlaubnis.

Dieser Beruf wird stationär ausgeführt.

Da hat der Einspruch keine Chance!

A
anon58550229
August 03, 2008

Stattgegeben ! ... öööhm - worum geht's überhaupt ???

Tante Edit:
Aaah sooo, die "kleinen Details" muss man sich zusammen suchen?! kopfschüttel

Stimme @andiearbeit voll zu: Sowas würde Ruck-Zuck zur Standardargumentation, wenn der "Lappen" bedroht ist ... also VORHER um die berufliche Existenz kümmern, ehe man sich der Gefahr der Verhängung eines Fahrverbots aussetzt.

Mein Mitleid hast Du jedenfalls NICHT !

A
anon39237634
August 03, 2008

Klingt zwar ärgerlich, aber meist hilft das ganze Gejammer nichts und der Schein ist trotzdem weg...

Wenn es kein dramatisches Vergehen wie Alkohol oder Drogen war sondern evtl. nur eine Tempoüberschreitung ausserorts mit 31 km/h, könntest Du auf einen milden Richter stoßen...

Viel Glück...