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Sie haben sich bein Datum verschrieben

R
Renederstrolch
August 04, 2008

Der Strafzettel ist mit den Datum 03.03.08 ausgefült worden statt mit 03.08.08. muß man zahlen.

A
anon32625740
August 04, 2008

Wichtig ist das, was mit der Post kommt.

Auf "Strafzettel" am Fahrzeug muss man garnicht reagieren.

Auf den "Poststrafzettel" mit falschem Datum würde ich mit einen Widerspruch wegen "Verjährung" antworten.

Mal sehen, was dann kommt?!

A
anon58550229
August 04, 2008

Auch ein Knöllchen am Fahrzeug wegen einer O r d n u n g s w i d r i g k e i t !! "verjährt" bereits nach drei Monaten; bei einem Formfehler wie in Deinem Fall wäre gar ein Strafverfahren nieder zu schlagen, da der unterstellte "Tatzeitpunkt" falsch ist.

Bei Verkehrsstraftaten sehen die Verjährungsfristen "ein bischen anders" aus.

Du kannst das Schreiben wegen einer Ordnungswidrigkeit komplett ignorieren; vielleicht fällts der Behörde ja auf, wenn sie einen Bußgeldbescheid ausfertigt; in dem Fall musst Du unbedingt fristgemäß schriftlich Widerspruch wegen Formfehler (falscher Tatzeitpunkt) und - allerdings nur bei Ordnungswidrigkeitsvorwurf - Verjährung (unterstellter Tatzeitpunkt länger als 3 Monate zurückliegend)erheben

Ich würd' sagen: Schwein gehabt ! 😉