Schließe mich der Aussage von @Janner an.
Ergänzend:
Bevor Du Deine Ansprüche per Anwalt und dann gar gerichtlich geltend machst - was für Dich wieder ein Prozessrisiko bedeuten würde - schalte erst die für Deine Region zuständige Schiedsstelle des KFZ-Handwerks ein.
Diese begutachtet Dein Auto für Dich kostenlos und spricht einen Schiedsspruch, der für die Werkstatt bindend ist. Voraussetzung: Die Werkstatt muss der KFZ-Innung angehören; das sind in der Regel alle seriösen KFZ-Werkstätten bzw. Händler mit angeschlossener Werkstatt.
Dieses Verfahren ist für Dich kostenlos ... UND Dir bleibt es frei, anschließend immer noch den Rechtsweg zu beschreiten, sollte der Schiedsspruch Deinen Ansprüchen nicht genügen. In den allermeisten Fällen wird jedoch auf diesem Wege eine für den Kunden zufrieden stellende Lösung gefunden.
Viel Erfolg!
PS: Die Adresse der zuständigen Schiedsstelle erfährst Du über Handwerkskammer, Innung .. oder per "googeln" im Web 😉