Bei einer Neuerteilung bekommt man die Klassen erteilt, die man auch vorher hatte UND bei der Neuerteilung auch beantragt hat.
Ich vermute mal, weil das in 99% derartiger Fälle so ist, dass bei der Neuerteilung vergessen wurde, den A1 zu beantragen.
Eine "Aberkennung" einer einzelnen Erlaubnisklasse gibt es nicht. Möglich wäre es, dass Du die Klasse zwar beantragt hast, aber die Behörde vergessen, diese auch im Rahmen der Neuerteilung zu erteilen. Diese Fälle sind aber extrem selten.
Macht auch keinen sonderlichen Unterschied für die aktuelle Situation: Du hast keinen A1, fertig.
Den A1 erhältst Du jetzt, wie man Fahrerlaubnisklassen immer bekommt: man beantragt sie. Somit musst Du zu Fahrerlaubnisbehörde ("Führerscheinstelle") und die Klasse beantragen.
Da Du bereits im Besitz der Klasse warst, wird es es ein "vereinfachtes Verfahren" sein:
keine Erste Hilfe, die "Sofortmaßnahmen am Unfallort" haben keine Befristung, einmal abgelegt ist das lebenslang gültig,
Sehtest muss gemacht werden, das Ding hat nur 2 Jahre Gültigkeit und der letzte abgegebene dürfte länger her sein,
keine Ausbildung in der Fahrschule, ist bereits gemacht und verfällt auch nicht,
und Prüfung ist so eine Sache.
Es gibt keine pauschale Pflicht zu einer Prüfung mehr, so wie früher nach 2 Jahren.
Aber es gibt eine "Kann-Bestimmung", wenn der Fahrerlaubnisbehörde Tatsachen bekannt sind, dass begründete Zweifel dafür bestehen, dass bestimmte Fähigkeiten nicht (mehr) vorliegen, kann sie eine (Über-)Prüfung anordnen.
Somit kann eine praktisch Prüfung verlangt werden, sehr wahrscheinlich sogar. 25 Jahren keine Fahrpraxis auf motorisierten Zweirädern sind ein berechtigter Zweifel.
Somit kann eine theoretische Prüfung für den Bereich Motorrad, diese Zusatzblätter, angeordnet werden. Vermutlich, in 25 Jahren hat sich in dem Bereich auch einiges geändert.
Es kann auch eine vollständige Theorie-Prüfung angeordnet werden, also auch der allgemeine Teil. Das ist zwar üblicherweise ausgeschlossen, weil Du aufgrund täglicher Fahrpraxis den allgemeinen Teil kannst. Aber wenn das Punktekonto ein sattes Guthaben aufweist und dieses Können der allgemeinen Fähigkeiten dann doch nicht so toll ist, dann auch das.
Wenn es zu einer Prüfungsauflage kommt, dann musst Du zu einer Fahrschule. Die wird mit Dir natürlich nicht nur die Prüfung machen, sondern auch ein paar Fahrstunden, damit Du soweit fit bist, die Prüfung auch zu bestehen.
Aber eben keinerlei Pflichtstunden mit Autobahn und Dunkelheit und auch auch keine Theorie-Pflichtstunden, sondern nur eine reine Prüfungsvorbereitung.
In dem Rahmen ist es allerdings zu überlegen, ob der notwendige Aufwand dann für den A1 überhaupt lohnt, oder man nicht gleich die "große" Klasse A macht.
Ich würde zur Führerscheinstelle und mich erst mal informieren, anrufen und Termin machen, dann hat der Sachbearbeiter auch in die Akte gesehen und kann recht gut Auskunft geben.
Dann ggf. zu einer Fahrschule und sich über Aufwand und Kosten für den A1 oder gleich A schlau machen - und dann entscheiden.